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Ab dem heutigen Montag (15.11.2021) dürfen in Österreich gegen Corona Ungeimpfte die Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen, dazu gehört z.B. der Gang zur Arbeit, zum Supermarkt oder in die Apotheke. Dieser Lockdown für Ungeimpfte wurde zunächst auf 10 Tage befristet.

2 Millionen Menschen in Österreich betroffen

Betroffen von diesem Lockdown für Personen, die sich bislang nicht haben gegen Corona impfen lassen, sind in Österreich rund 2 Millionen Menschen.

Die Einhaltung des Lockdowns soll stichprobenhaft überprüft werden. Man will damit erreichen, dass die Impfbereitschaft sich erhöht.

7-Tage-Inzidenz in Österreich über 800

Zuletzt hat die 7-Tage-Inzidenz in Österreich bei rund 815 gelegen, sodass sich die Regierung zu dieser drastischen Maßnahme veranlasst sah. Betrachtet man die 7-Tage-Inzidenz der Ungeimpften, liegt diese sogar bei über 1700.

Die Impfquote liegt bisher in Österreich mit rund 65 Prozent etwas niedriger als in Deutschland.

Deutschland erklärt Österreich zum Hochrisikogebiet

Auch aus Deutschland kommen schlechte Nachrichten für die Österreicher: Deutschland hat die Nachbarrepublik Österreich zum Hochrisikogebiet erklärt. Wer nicht genesen und geimpft ist, muss bei einer Reiserückkehr aus Österreich damit rechnen, in Deutschland 5 Tage in Quarantäne zu müssen.

Ischgl plant Saisonstart zum 25.November

In Ischgl will man die Winter- und Skisaison am 25.November starten. In vielen Bereichen will man dann dort die 2G-Regel durchsetzen, wonach nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt haben. Deutsche Touristen können aktuell nach Österreich ohne Quarantäne einreisen, soltlen aber genesen, geimpft oder getestet sein, wobei ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein sollte, ein Antigen-Test nicht älter als 48h. Deutsche Skiurlauber, die aus Österreich zurückkehren, müssen allerdings 5 Tage in Quarantäne und sich auf www.Einreiseanmeldung.de registrieren. Dies ist für Genesene und Geimpfte aktuell nicht erforderlich.


Dieser Artikel wird nicht aktualisiert. Bei Lektüre nach dem 15.11.2021 sollte man daher zur Absicherung aktueller Reisebestimmungen die jeweils gültige Situation prüfen.

Von BSF

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