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Nachdem Lufthansa-Töchter zahlreiche Flüge nicht oder nur verspätet durchführen konnten, weil selbsternannte „Klimaaktivisten“ der sogenannten „Letzten Generation“ den Flughafen-Betrieb störten, fordert nun die Fluggesellschaft Eurowings stellvertretend für alle Lufthansa-Tochterunternehmen Schadenersatz. Die Forderungen belaufen sich auf eine Höhe von 740.000 Euro, – entsprechende Aufforderungen zur Zahlung seien versandt worden.

Betroffen von Störaktionen waren u.a. die Flughäfen in Berlin, Düsseldorf und Hamburg. Mitglieder der „Letzten Generation“ hatten teilweise Zäune am Flughafen aufgeschnitten, waren mit Fahrrädern in Richtung Rollfeld gefahren und hatten sich am Boden festgeklebt. In allen betroffenen Flughafen-Städten seien jeweils zweistellige Anzahlen von Lufthansa-Flügen betroffen gewesen (Lufthansa u. Tochterunternehmen).

Die Lufthansa sieht die Berechtigung zum Schadenersatz aus § 823 BGB begründet:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Bürgerliches Gesetzbuch

Von BSF

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