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Am heutigen Samstag haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Der Abschluss sieht vor:

  • Sonderzahlung von 3.000 Euro (sozialabgabenfrei, steuerfrei)
  • Gehaltserhöhung für alle, bei Vollzeitbeschäftigten zunächst um 200 monatlich plus 5,5% auf das alte Gehalt plus die 200 Euro

Der Abschluss entspricht damit dem Abschluss im öffentlichen Dienst für Kommunen und Bund und trifft nunmehr auch für die Angestellten im öffentlichen Dienst des Landes zu. In der Vergangenheit wurden solche Abschlüsse üblicherweise auch auf Beamte übertragen.

Für wen gilt dieser Tarifabschluss?

Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst für die Länder trifft z.B.:

  • Justizangestellte in den Gefängnissen
  • Lehrer (Schulen und Unis)
  • Pfleger und Ärzte an Unikliniken (sofern nicht bereits in eigenen Tarifverträgen gebunden)

Insgesamt sind 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder betroffen.

Wann kommen die Gehaltserhöhung und die Sonderzahlung?

Nach bisheriger Planung ist folgendes Timing angedacht:

  • Noch im Dezember dieses Jahres gibt es 1.800 Euro aus der Sonderprämie ausgezahlt, anschließend monatlich 10x 120 Euro zusätzlich, bis die 3.000 Euro „voll“ sind (Vollzeitkräfte).
  • Ab November nächsten Jahres (2024) greift dann die Gehaltserhöhung um 200 Euro, ab 1.2.2025 kommen dann nochmal 5,5% auf das Gehalt drauf. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder müssen sich also noch etwas in Geduld üben.

Von BSF

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