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An der Grenze Schweiz/Deutschland in Bietingen fiel den Zöllnern beim Blick ins Auto von Reisenden eine Werbeparfum eines Schweizer Luxusuhrenherstellers in der Seitenablage des Fahrzeugs auf. Die Frage nach anmeldepflichtigen Waren und anzumeldendem Bargeld wurde verneint, – man habe lediglich 3.000 Euro Bargeld dabei, antworteten die polnischen Reisenden. Fahrer und Beifahrer trugen jeweils teure neue Luxusuhren am Arm, einmal im Wert von 13.700 Euro, einmal im Wert von ca. 42.000 Euro. Für beide Uhren fanden die Zöllner im Auto auch noch die Garantiekarte des Uhrenherstellers. Der Fahrer gab zu, die Uhr in der Schweiz gekauft zu haben.

Auch Bargeld im Wert von über 10.000 Euro, welches hätte angemeldet werden müssen, befand sich im Fahrzeug.

Steuerstrafverfahren eingeleitet

Gegen die beiden Reisenden wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Einfuhrabgaben wurden mit über 10.500 Euro fällig, – eine strafrechtliche Ahndung dürfte in der Folge auf das Pärchen zukommen.

Symbolbild: cc0 pixabay

Von BSF

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