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Nordrhein-Westfalen möchte die Risiken einer weiteren Verbreitung des Coronavirus weiter eindämmen und wird ab Mitte nächster Woche 150 Euro von denen verlangen, die in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs sind.

Zudem werden Passagiere, die sich weigern, eine Maske aufzuziehen, aus dem Beförderungsmittel befördert.

Die neue Regel gilt in ganz NRW und erstreckt sich auf:

  • Busse
  • S-Bahnen
  • Straßenbahnen

Die bisherige Politik, die Reisenden auf die Maskenpflicht hinzuweisen und zu ermahnen, habe sich als nicht zielführend erwiesen. Oft wurden Diskussionen angefangen oder sich T-Shirts vor den Mund gezogen. Damit soll jetzt Schluss sein.

Landesverkehrsminister Hendrik Wüst will ohne vorherige Verwarnung Bussgelder kassieren lassen. Wer ohne den erforderlichen Mund-Nasen-Schutz erwischt wird, beendet die Fahrt an der nächsten Haltestelle.

Bislang hatte man in NRW frühestens dann ein Bußgeld kassiert, wenn der Fahrgast sich trotz Aufforderung keine Maske angezogen hat. Dies wird ab sofort geändert: Wer ohne Maske erwischt wird, zahlt.

Ausgenommen von der Bußgeldpflicht sind nur Personen, die nicht der Maskenpflicht unterliegen (kleine Kinder und Personen mit ärztlichem Attest).

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Bußgelder in Baden-Württemberg eher selten

In Baden-Württemberg sind Bußgelder in Bussen und Bahnen bisher eher selten verhängt worden, der Bußgeldrahmen bewegt sich von 25 bis 250 Euro. Faktisch bleibt es meist bei der Ermahnung. Die meisten Berufspendler ziehen schon routinemäßig eine Maske auf.

Mund-Kinn-Schutz statt Mund-Nase-Schutz

Einige Bus- und Bahnfahrer machen aus dem Mund-Nase-Schutz allerdings einen Mund-Kinn-Schutz und lassen der Nase freien Lauf. Ob aus Protest oder dem Gefühl, sonst keine Luft zu bekommen, ist unklar. Auch bei Nicht-Brillenträgern ist dies immer wieder zu beobachten.

Niedersachsen will auch 150 Euro kassieren

Niedersachsen hat angekündigt, auch 150 Euro Bußgeld vereinnahmen zu wollen, um die Masken-Verweigerer zu motivieren, sich auch an der Eindämmung der Krankheit hinreichend zu beteiligen.

Von BSF

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