peter-hahn-schutzschirmverfahren-insolvenz-2023-c-peterhahnPeter Hahn Zentrale in Winterbach

Jetzt hat es auch den großen Modeversender Peter Hahn getroffen. Das Unternehmen hat nach eigener Angabe ein Schutzschirmverfahren bei Gericht beantragt. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Winterbach bei Stuttgart will dabei den Versandhandel, Onlinehandel und auch Einzelhandel ohne Einschränkungen weiter betreiben.

Die Beantragung sei Folge einer Insolvenz einer Schwestergesellschaft und Umstellungserfordernissen im Rahmen eines ERP-Systems. Eine Refinanzierung der Gesellschaft sei notwendig. Das Unternehmen hofft, sich spätestens im ersten Quartal 2024 wieder auf neue Beine gestellt zu haben.

Das Unternehmen, welches rund 1.000 Mitarbeiter beschäftigt und zuletzt einen Umsatz von rund 350 Millionen Euro erwirtschaftet, wird dabei auch auf Gläubiger zugehen müssen. Neubestellungen sollen ohne Einschränkungen ausgeführt werden, auch die Einzelhandelsgeschäfte in ganz Deutschland sollen unverändert geöffnet bleiben.

Mit starkem Partner und einer Neuausrichtung will man sich zukunftssicher finanzieren. Allerdings wird man dazu Belastungen aus der Vergangenheit loswerden müssen. Als Sanierungsspezialist hat man Detlef Specovius aus der Kanzlei Schutze & Braun zum weiteren Geschäftsführer berufen. Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens sollen Dr. Kleinschmidt und Dr. Fischer aus der Kanzlei White & Case LLP als Sanierungsbevollmächtigte helfen.

Der Schutzschirmantrag wurde am 23.10.2023 beim Amtsgericht Stuttgart gestellt, – das Schutzschirmverfahren erstreckt sich nicht auf die Auslandsbeteiligungen. Peter Hahn betreibt auch in Freiburg in der Bertoldstraße 25 eine Filiale, die nach bisherigem Plan weiter geöffnet bleiben soll.

Von BSF

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