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Ministerpräsident Kretschmann und sein baden-württembergischer Gesundheitsminister rudern wieder zurück. Gerade war mit Gültigkeit ab Samstag, 4.12.2021 veröffentlicht wurden, dass in vielen Bereichen der Zutritt nur noch nach der 2G+-Regel erfolgen kann, also man zusätzlich zur Impfung oder zum Genesenen-Status auch noch einen Test vorweisen muss.

Bereits am Freitag hatte man nachgeschossen, dass für alle die, die sich boostern lassen, also im Regelfall die dritte Impfung erhalten haben, der Test entfallen könne.

Am Sonntag, 5.12.2021 reicht man nun noch nach, dass es insgesamt die folgenden Ausnahmen von der Testpflicht gäbe:

  • Wer geboostert ist, ist von der Testpflicht der 2G+Regelung ausgenommen
  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
  • Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).

Im Klartest: Wer 2x geimpft ist und die letzte Impfung ist weniger als 6 Monate her, für den gilt 2G+ auch nicht.

Ebenso wenig für Menschen, die Corona innerhalb der letzten 6 Monate hatten.

Das Flickwerk muss allerdings noch in die Corona-Verordnung aufgenommen werden. Offensichtlich hat man sich dies erst nach Verabschiedung der überarbeiteten Corona-Verordnung überlegt.

Jugendliche von 12 bis 17

Das Land weist ferner auf die Sonderregelung für Jugendliche von 12 bis 17 hin:

Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.

Entnommen Landesregierung Baden-Württemberg, siehe: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/ausnahmen-von-der-testpflicht-bei-2g-plus-1/

Von BSF

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