Jens Spahn CDUJens Spahn CDU

Eigentlich hatte sich ein kluger Kopf im Gesundheitsministerium ausgedacht, dass eine Art Impfpass, bzw. Immunitätsnachweis in Sachen Coronavirus Bürger mit Sonderrechten ausstatten könnte. Wer einen hat, könnte z.B. ausreisen dürfen, die anderen nicht. Oder nur, wenn sie nicht krank aussehen.

Da allerdings weder ein Impfstoff gegen Corona vorhanden ist, noch überschaubar ist, mit welchem Risiko der dann eingesetzt werden könnte, ist es ethisch und moralisch eher höchst zweifelhaft, ob man dann alle Deutschen verpflichten könnte und sollte, sich mit einem nur unzureichend getesteten Impfstoff auch impfen zu lassen. Das hat wohl auch Jens Spahn erkannt und ruderte heute wieder zurück.

Erst durch den Ethikrat

Der Immunitätsausweis solle erst im Ethikrat beraten werden, wo man sich auch um Alternativlösungen bemühen könnte. Solange dies dort nicht abschliessend beraten worden ist, werde es keine gesetzliche Regelung dazu geben.

Anwalt machte sich Sorgen wegen Mallorca

In Stuttgart hatte sich ein Anwalt, der vor der Coronakrise häufig zwischen Mallorca und Deutschland gependelt hatte, Sorgen gemacht, dass er ohne einen solchen Impfpass nicht mehr zu seiner Partnerin und seinem Kind nach Spanien dürfe und vor Tausenden Menschen in Cannstatt seine Sorgen um den Immunitätsausweis öffentlich gemacht. Unter anderem mit der Aussage, dass er in Deutschland nicht mehr spazieren gehen dürfe und in Spanien nicht mehr auf einem Stein am Strand sitzen darf. In Baden-Württemberg ist das Spazierengehen mit Haushaltsangehörigen aber explizit erlaubt.

Muss man sich für einen Immunitätsausweis impfen lassen?

In Deutschland gibt es (noch) keine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Einen angedachten Immunitätsausweis erhält auch der, der z.B. eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden hat und dadurch Antikörper gebildet hat. Oder derjenige, der sich dagegen impfen lässt – wenn es denn irgendwann einmal einen Impfstoff gibt. Aktuell ist allerdings noch völlig unklar, wie lange eine Immunität nach einer durchstandenen Infektion überhaupt anhält. Der Immunitätsausweis soll auch für andere Pandemien eingesetzt werden können.

Ursprüngliche Planung zum „Impfpass“

Ursprünglich sollte entsprechende Änderungen zum Infektionsschutzgesetz bereits am 7.Mai erstmals im Bundestag beraten werden, um dann am 14. Mai (nach Expertenanhörung am 11.Mai) verabschiedet zu werden. Von diesem Plan ist man aber abgerückt.

Von BSF

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