Wer Unterhalt vom Ex-Partner zu bekommen hat, sollte sich die neuen Vorschriften zum Mindestunterhalt und die neueste Düsseldorfer Tabelle 2024 zu Gemüte führen. Denn es gibt mehr Geld ab 2024 für unterhaltsberechtigte Kinder.

Mindestunterhalt für Kinder 2024

Nach der Mindestunterhaltsverordnung (6.) muss ab 1.1.2024 der folgende Mindestunterhalt gezahlt werden:

  • für Kinder bis 5 Jahre: 480 Euro (bisher 437 Euro)
  • für Kinder 6-11 Jahre: 551 Euro (bisher 502 Euro)
  • für Kinder von 12-17 Jahre: 645 Euro (bisher 588 Euro)

Das ist jedoch nur der MINDEST-Unterhalt, der zu zahlen ist – so, wie es im Bundesgesetzblatt vom 30.11.2023 veröffentlicht worden ist.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in Kooperation mit dem Familiengerichtstag eine neue „Düsseldorfer Tabelle 2024“ veröffentlicht, die zwar keine Gesetzeskraft entfaltet, aber bundesweit im Regelfall als Richtschnur für den mindestens zu zahlenden Unterhalt herangezogen wird:

Düsseldorfer Tabelle 2024

Nettoeink. Unterhaltspflichtiger €€ bei Alter Kind 0-56-1112-17ab18
bis 2.100480551645689
2.101-2.500504579678724
2.501-2.900528607710758
2.901-3.300552634742793
3.301-3.700576662774827
3.701-4.100615706826882
4.101-4.500653750878938
4.501-4.900692794929993
4.901-5.3007308389811.048
5.301-5.7007688821.0321.103
5.701-6.4008079261.0841.158
6.401-7.2008459701.1361.213
7.201-8.2008841.0141.1871.268
8.201-9.7009221.0581.2391.323
9.701-11.2009601.1021.2901.378
neue Düsseldorfer Tabelle 2024 (OLG Düsseldorf)

Auf die in der Düsseldorfer Tabelle genannten Unterhaltsbeträge kann das hälftige Kindergeld (bei Minderjährigen), bzw. das volle Kindergeld (bei Volljährigen) angerechnet werden. Auf der Basis eines Kindergelds in Höhe von 250 Euro ergeben sich daher die folgenden tatsächlichen Zahlbeträge für 2024:

Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle 2024 (unter Kindergeldberücksichtigung)

Tatsächliche Zahlbeträge nach Düsseldorfer Tabelle (Quelle OLG Düsseldorf)

Original-Richtlinientext zur Düsseldorfer-Tabelle 2024

Den Original-Richtlinientext zur Düsseldorfer Tabelle mit Anwendungsbeispielen findet man auf der Webseite des OLG Düsseldorfs: Kindesunterhalt Ddorfer Tabelle 2024

Wie hoch ist der Eigenbedarf für den Unterhaltspflichtigen?

Vielen Unterhaltsberechtigten nützt aber die Erhöhung des Unterhalts 2024 nichts, weil der Unterhaltspflichtige einfach angibt, zu wenig zu verdienen oder tatsächlich zu wenig verdient. Wer zu Unterhalt verpflichtet ist, kann auch einen Eigenbedarf geltend machen, den er für sich selbst behalten darf, damit er nicht selbst in existenzielle Nöte gerät.

Der Eigenbedarf beträgt:

  • 1.450 Euro, wenn man für schulpflichtige Kinder Unterhalt zahlen muss (bis 21) und als Unterhaltspflichtiger arbeiten geht
  • 1.200 beträgt der Eigenbedarf, wenn man erwerbslos ist

Wann hat man Anspruch auf Kindesunterhalt?

Den Anspruch haben minderjährige Kinder und auch volljährige Kinder, wenn sie sich noch in einer angemessenen Erstausbildung befinden, z.B. Lehre oder Studium. Der Unterhaltsanspruch endet jedoch spätestens dann, wenn das Kind heiratet, weil dann der Unterhaltsanspruch auf den Ehepartner übergeht.

Bekommen uneheliche Kinder auch Unterhalt?

Für den Kindesunterhalt spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob ein Kind ehelich oder unehelich ist. Kindesunterhalt steht allen Kindern zu, ob in der Ehe geboren oder außerhalb der Ehe. Selbstverständlich haben auch adoptierte Kinder Anspruch auf Kindesunterhalt.

Von BSF

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