Weihnachtsmarkt-Freiburg-2021

Das Verwaltungsgericht hat über den Eilantrag selbsternannter „Klimaschützer“ entschieden: Das Klimacamp am Rathausplatz muss für den Weihnachtsmarkt abgebaut werden. Ein entsprechender Eilantrag eines sogenannten „Aktivisten“ gegen die Weisung der Stadt wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Freiburg abgelehnt. Die Anordnung sei (nach überschlägiger Prüfung) rechtmäßig. Der Weihnachtsmarkt, der in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen feiert, darf also den ganzen Platz belegen. Das Verwaltungsgericht in Freiburg hat unter Az 4 K 3372/23 entschieden, dass auch Versammlungen grundsätzlich keinen Anspruch auf dauerhaft exklusive Nutzung von Teilen des öffentlichen Raums haben. Mit zunehmender Nutzungsdauer nehme auch das Nutzungsinteresse anderer zu. Öffentliche Verkehrsflächen dienen allen.

Die Stadt Freiburg hatte die Betreiber des Camps aufgefordert, den Platz bis zum 8.November zu räumen, damit die Beschicker des Weihnachtsmarkts in der Folge ihre Stände dort – wie gewohnt – aufbauen können.

Nunmehr können ggf. noch Rechtsmittel vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt werden.

Zuletzt sah der Weihnachtsmarkt so aus:

Von BSF

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