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Dass die Schweiz nicht zur EU gehört, lernte der Fahrer eines Schweizer Bauunternehmens, als er am Grenzübergang Grenzacherhorn aus der Schweiz nach Deutschland fahren wollte. Die Zöller machten ihn darauf aufmerksam, dass er die Glasscheiben, die er auf einer grenznahen Baustelle in Deutschland einbauen wollte, auch einfuhrtechnisch abwickeln müsse. Verzollt hatte er bis dahin die Ware nicht. Die Zöllner leiteten daraufhin ein Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ein und ermitteln nunmehr, ob er auch in anderen vorausgegangenen Fällen die Anmeldung unterlassen habe. Die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 400 Euro für die „ertappte“ Tour muss er nachentrichten, so das Hauptzollamt Lörrach.

Von BSF

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