Flüchtlinge Freiburg Minderjährige UMAFlüchtlinge Freiburg Minderjährige UMA

Freiburgs Bürgermeister Martin Horn ist ein großer Freund von Menschlichkeit, Verständnis und Entgegenkommen. Bei der aktuellen Situation rund um den Zustrom minderjähriger Flüchtlinge vermisst er jedoch mehr Aktivitäten des Landes. Ein zweiter Brandbrief an die Landesregierung ist nun die Folge. OB Martin Horn sieht die Stadt an der Grenze des Machbaren.

In der Notschlafstelle in einer Turnhalle (Max-Weber-Schule) schlafen mittlerweile 38 Jugendliche. Auch andere Kommunen mussten bereits auf Schulturnhallen und teilweise sogar auf Zelte umsteigen. Seit Anfang August seien die Zugänge stark gestiegen, was zu einer Belastung über die Kapazitätsgrenzen führe. Deshalb haben sich mehrere Städte und Kreise nunmehr gemeinsam an die Landesregierung gewandt. Ministerpräsident Kretschmann hat den Brief erhalten von:

  • Stadt Freiburg
  • Stadt Karlsruhe
  • Stadt Mannheim
  • Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
  • Landkreis Konstanz
  • Landkreis Lörrach
  • Ortenaukreis

Das Schreiben versteht Martin Horn als Hilferuf, weil Städte und Kommunen dringend eine wirksame Unterstützung aus Stuttgart brauchen.

Nachdem Freiburg im Juli 2023 68 Zugänge hatte, kamen im August 2023 schon 164 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Das ist der höchste Zugangswert, den Freiburg jemals verzeichnete. In den anderen Städten und Landkreisen ist die Lage vergleichbar. Die Jugendämter sind dadurch überlastet, vor allen in den Städten und Landkreisen, die einen direkten Zugangsweg aus der Schweiz hätten. Es geht nicht nur um das Schaffen von Notplätzen, sondern auch um Folgetätigkeiten wie Gesundheitsprüfungen, Alterseinschätzungen und Verteilmanagement.

Die aktuelle Unterstützung des Landes dabei bezeichnen die Städte und Kreise als völlig unzureichend. Auch Vorschläge aus einem Arbeitskreis „UMA-Clearing“ seien nicht zielführend.

Hier eine Zusammenfassung des Brandbriefes mit den wesentlichen Punkten:

  • Dezentralisierung der Altersfeststellung: Aktuell sind mehr als zwei Drittel der eintreffenden UMA schon vom Augenschein zweifelsfrei minderjährig. In dem meisten Fällen ist damit eine medizinische Altersfeststellung überflüssig und auch vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Ein weiterer Standort zur medizinischen Altersfeststellung in Freiburg führt daher nur zu wenig Entlastung vor Ort. Der deutlich höhere Aufwand einer medizinischen Altersfeststellung für beispielsweise die Landkreise Ortenaukreis, Lörrach und den Stadtkreis Freiburg würde zu einer extrem hohen Terminlast und langen Wartezeiten führen.
  • Vereinfachung der Verfahren: Derzeit sind alle Jugendlichen, die in Freiburg in die Obhut des Jugendamts übergeben werden, lückenlos erkennungsdienstlich von der Polizei behandelt (ED-Behandlung). Wenn die jungen Menschen an ein anderes Jugendamt im Land umverteilt werden, erfolgt dort nochmals eine ED-Behandlung. Auch im Ergebnispapier des Landes findet sich der Vorschlag, die erkennungsdienstliche Behandlung nur noch einmalig durchzuführen. Das wäre eine Erleichterung für die Kommunen. Jedoch wird aus dem Ergebnispapier nicht ersichtlich, wann hier mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Weshalb die Ausländerämter bisher weiterhin auf einer erneuten ED-Behandlung bestehen, erschließt sich nicht.
  • Nachhaltige Sicherung von Strukturen zur Versorgung und Betreuung von UMA: Das Land hat die Jugendämter erheblich entlastet und unterstützt, indem es die Möglichkeit einer legalen Notunterbringung geschaffen hat. Das begrüßen die unterzeichnenden Stadt- und Landkreise ausdrücklich. Die stetige Ausweitung von Notunterbringung birgt jedoch das Risiko, dass bewährte Standards der Jugendhilfe verloren gehen. Landesregierung wie Kommunen sind aufrichtig bemüht, der Jugendhilfe angemessene Regelplätze stetig auszuweiten, stehen angesichts des Fachkräftemangels und der sprunghaft angestiegenen Zugangszahlen aber vor beinahe unlösbaren Problemen.
  • Ungeklärte Kostenübernahme: Die Landesregierung lässt die Kommunen mit ihren stark gestiegenen Verwaltungskosten allein. Hinzu kommt, dass die Kommunen mit hohen Millionenbeträgen mehrjährig in Vorleistung treten müssen. Gefordert wird daher: eine pauschalierte Kostenübernahme sämtlicher Kosten der Notfallunterbringungen sowie die vollständige Übernahme der Personal- und Verwaltungskosten im Kontext der UMA-Notfallunterbringung.
  • Verteilmanagement: Die Unterzeichnenden fordern dringlich, dass die Landesbehörde das Verteilmanagement der UMA zentral übernimmt. Dabei geht es nicht nur um den Transport, sondern auch um die Terminkoordination.
  • Freiwillige Aufnahme von UMA: Sogenannte aufnehmende Jugendämter der Stadt- und Landkreise sollen die Möglichkeit erhalten, trotz angeordneter bundesweiter Verteilung UMA freiwillig aufzunehmen. Das ist wichtig für die Träger, da diese in Erwartung von landesinternen Zuweisungen bereits Strukturen aufgebaut haben.
  • Bilaterale Verhandlungen: Gegenwärtige Praxis der Schweiz ist es, Migranten und Migrantinnen ungehindert das Land passieren zu lassen, beziehungsweise deren Transit sogar noch zu unterstützen. Um dies zu unterbinden, soll es Verhandlungen mit der Schweiz geben.

Von BSF

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