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Im aktuellen Tagesbericht vom 5.3.2021 hat das Landesgesundheitsministerium für Freiburg eine neu errechnete 7-Tage-Inzidenz von 43,3 ausgewiesen, gleichzeitig hat die Landesregierung verkündet, dass der Einzelhandel in Baden-Württemberg auch regional öffnen dürfe, wenn mehrere Tage hintereinander die Inzidenz unter 50 lag. Das Gesundheitsamt muss dies für fünf Tage hintereinander feststellen.

In Freiburg lagen die letzten 5 Tage die Inzidenzen allesamt unter 50.

Was darf in Freiburg dann öffnen?

  • Einzelhandel, Ladengeschäfte und Märkte können unter geltenden Hygieneauflagen wieder komplett öffnen: Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
  • Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten können auch ohne vorherige Buchung besucht werden, z.B. der Mundenhof
  • Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen von nicht mehr als zehn Personen ist im Freien und auf Außensportanlagen möglich.
  • Sport im Freien in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren ist wieder erlaubt.

Ohnehin landesweit erlaubt in Baden-Württemberg:

  • Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind wieder möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei wieder nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt.
  • Buchhandlungen dürfen wieder unter den Hygieneauflagen für den Einzelhandel öffnen – Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske), Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter (m²) für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 m² Verkaufsfläche.
  • Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Garten-, Bau-, und Raiffeisenmärkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauflagen für den Einzelhandel.
  • Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien (ohne Schwimmbäder) ist für den Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei wieder nicht mit. Auch wird es wieder Ausnahmen für nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebende Lebenspartnerinnen und Lebenspartner geben. Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist ebenfalls möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.
  • Friseurbetriebe und Barbershops dürfen wieder alle Dienstleistungen anbieten. Bei den Behandlungen müssen Kund*innen und Beschäftige eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kund*innen einen tagesaktuellen negativen Schnelltest haben.
  • Boots- und Flugschulen dürfen wieder öffnen. Bei der praktischen Ausbildung und Prüfung sowie bei der theoretischen Prüfung müssen Schüler*innen und Ausbildende eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Theorieunterricht darf wie bei den bereits geöffneten Fahrschulen nur online angeboten werden.

Änderung der Landesverordnung noch in Arbeit

Die Landesregierung hat es bis 5.3.2021, 20:10 Uhr leider noch nicht geschafft, auch die Landesverordnung entsprechend zu ändern und zu veröffentlichen. Dies wird im Laufe des Wochenendes nachgeholt. Bis zur rechtsgültigen Veröffentlichung können natürlich noch Änderungen eingearbeitet werden. Ministerpräsident Kretschmann dürfte es jedoch schwer haben, etwaige Einschränkungen auch politisch und rechtlich durchzusetzen.

OB Martin Horn muss sich mit dem Umfeld abstimmen

Oberbürgermeister Martin Horn hat die schwierige Aufgabe, sich mit dem Umland, in dem höhere Inzidenzen herrschen abzustimmen, damit kein Einkaufstourismus stattfindet. Man darf gespannt sein, wie man das verhindern möchte.

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Update vom 7.3.2021, 17:45 Uhr: NIX ÖFFNUNG:

Oberbürgermeister Martin Horn verkündet am Sonntag-Nachmittag, dass am darauffolgenden Montag der Einzelhandel in Freiburg nicht normal öffnen kann – Grund sei die hohe Inzidenz von 51 auf 100.000, die am Sonntag festgestellt wurde. Der Krisenstab trete zusammen und werde anschließend näher informieren.

Martin Horn Einzelhandel Freiburg 8.3.2021
OB Martin Horn informiert über die Doch-Nicht-Öffnung des Einzelhandels in Freiburg

Von BSF

3 Gedanken zu „Einzelhandel darf am Montag (8.3.) in Freiburg öffnen“

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