FFP2-Masken-KN95-MaskeFFP2-Masken-KN95-Maske

Auch Arbeitslose und sozial Schwache müssen die Möglichkeit haben, sich vor dem Coronavirus zu schützen. Sich und das Umfeld. Das geht nach derzeitigem Stand am besten im zumutbaren Bereich mit sogenannten FFP2-Masken, die den selbstgenähten Masken und den OP-Masken in der Schutzfunktion überlegen sind.

Das Sozialgericht Karlsruhe urteilte deshalb, dass Hartz4-Bezieher einen Anspruch auf wöchentlich 20 FFP2-Masken haben oder als Geldleistung 129 Euro zusätzlich zur Anschaffung solcher Masken.

Ein Hartz4-Bezieher hatte geklagt

Nur so könne der Schutz des Klägers und der Schutz der Allgemeinheit gewährleistet werden. Ansonsten sah das Sozialgericht Karlsruhe, was zu entscheiden hatte, das Grundrecht aufs soziale Teilhabe zu sehr eingeschränkt, da in vielen Bereichen Masken mittlerweile vorgeschrieben seien.

Der Einantrag des Arbeitslosen hatte durch den Kammerbeschluss unter Az. S 12 AS 213/21 ER des Sozialgerichts Karlsruhe damit Erfolg.

Mustertext an das Jobcenter wegen Masken

Absendername

Absenderstraße

Absenderort Datum

An das Jobcenter

Jobcenterstraße

Jobcenterort

Antrag auf FFP2-Masken

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Anlehnung an den Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe (Az S 12 AS 213/21 ER vom 11.2.2021) darf ich Sie auffordern, mir unverzüglich für die nächsten 4 Wochen 80 zertifizierte FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen. Da mir der sofortige Schutz meiner Person und des Umfelds wichtig ist, bitte ich um umgehenden Versand an meine o.a. Adresse. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, bitte ich um umgehende Überweisung von 129 Euro auf meine bekannte Kontoverbindung.

Bitte ermöglichen Sie mir, mich und andere möglichst schnell vor dem Coronavirus zu schützen.

Vielen Dank für Ihre Mühe

Mit freundlichen Grüßen

Absendername + Unterschrift

OP-Masken reichen nicht

Das Gericht führte ausdrücklich aus, dass die preiswerteren OP-Masken oder Alltagsmasken keinen ausreichenden Schutz gewährleisten und auch ein Hartz4-Bezieher Anspruch auf ausreichenden Schutz seiner Gesundheit habe. Ob im Supermarkt, im Treppenhaus oder im Arzt-Wartezimmer: Mit der FFP2-Maske sei der Hartz4-Bezieher ausreichend geschützt.

Der Beschluss des Sozialgerichts ist rechtskräftig und hier nachzulesen.

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Von BSF

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