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Die Politikertochter Andrea Tandler wurde im Rahmen des Maskenprozesses wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren und fünf Monaten verurteilt, auf die die bereits abgesessene Untersuchungshaftzeit angerechnet wird. Verteidigung und Anklage hatten sich im Rahmen eines „Deals“ auf diese Strafe verständigt, wenn die Angeklagte ein Geständnis ablegt.

Die angeklagte Maskenhändlerin Tandler hatte eingeräumt, dem Finanzamt ca. 7,8 Millionen Euro vorenthalten zu haben. Die eigentlich als Werbeunternehmerin tätige Tandler hatte während der Corona-Pandemie das große Geld gewittert und Maskendeals zwischen dem Schweizer Unternehmen Emix und deutschen Behörden eingefädelt. Für die Vermittlung solcher Deals sollen rund 50 Millionen Euro an sie geflossen sein. Bei mindestens einem Teil wurde rechtwidrig keine Steuer abgeführt.

Zusammen mit einem Münchner Gastronom hate man in einer Gemeinde mit niedrigen Steuersätzen eine GmbH zum Schein angesiedelt, obwohl der tatsächliche Firmensitz in München gewesen sei. Auch der Gastronom hat eine Gefängnisstrafe erhalten: 3 Jahre und 9 Monate.

Seit Januar 2023 saß Tandler in Untersuchungshaft. Am Anfang des Prozesses hatte sie die Vorwürfe bestritten und wollte während des Prozesses Steuerverkürzungen als „Versehen“ darstellen. Ein schlechtes Gewinnen, mit den Maskendeals überhaupt Millionengewinne gemacht zu haben, schien sie nicht gehabt zu haben.

Erstmal raus aus dem Knast, um dann wieder einzurücken

Mit dem heutigen Urteil darf Frau Tandler erst einmal wieder aus dem Gefängnis (Untersuchungshaft) heraus, um dann in der Folge wieder zum Haftantritt geladen zu werden. Damit kann sie Weihnachten zu Hause verbringen und wird dann die Haft antreten müssen. Während der Untersuchungshaft hatte sie über gesundheitliche Probleme geklagt.

Von BSF

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