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Das Modeunternehmen C&A empfand es im Lockdown im April 2020 für unangemessen, Miete für eine Filiale in München zahlen zu müssen, obwohl man nicht öffnen durfte. Der Fall wurde jetzt vom Landgericht in München entschieden: C&A muss zahlen. Und zwar die einbehaltene Miete plus Zinsen plus Gerichtskosten.

Mangel an der Sache?

C&A hatte argumentiert, dass man wegen der coronabedingten Vorschriften den Laden habe geschlossen halten müssen und deswegen die Miete nicht gezahlt. Die Nichtnutzbarkeit der Räume stelle aus Sicht der C&A Anwälte einen Mangel der Mietsache dar.

Richter sahen das aber anders

Die Richter am Landgericht München sahen das aber anders. Dieses Risiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden, sondern muss der Mieter tragen. Die Richter sahen auch keinen Grund dafür, warum C&A über die letzten Jahre nicht in der Lage gewesen sein soll, sich eine Rücklage für eine Monatsmiete zur Seite zu legen.

Kein Kündigungsgrund

Der Bund hatte in den Coronamaßnahmen zwar versprochen, dass eine temporäre ausgebliebene Miete in der Corona-Pandemie kein Kündigungsgrund sein dürfe. Es wurden aber keine Regelungen beschlossen, dass Mieten erlassen werden müssen.

Das Urteil gegen C&A ist (noch) nicht rechtskräftig. Auch andere Marktteilnehmer aus dem Einzelhandel hatten angekündigt, für bestimmte Geschäfte keine Miete während der Schließungszeit zu zahlen. Einige Vermieter hatten Stundungen der Miete angeboten, andere Mieten reduziert und nur wenige Vermieter hatten Mieten erlassen.

Das Urteil gilt nur für den Einzelfall und kann nicht ohne Weiteres auf andere Fälle übertragen werden.

Streitwert über 1 Million Euro

Bei dem Mietobjekt handelt es sich wohl um ein gemietetes Kaufhaus in München in der Innenstadt in München. Es ist nicht bekannt, wieviel Miete das Unternehmen für fünfstöckige Gebäude zahlen sollte – aber der Streitwert des Gerichtsverfahrens ist siebenstellig. (Az. 31 = 11516/20)

Von BSF

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