Anspruch auf Rückzahlung aus Fehlern in Nebenkostenabrechnung
Für viele Berliner Haushalte gibt es endlich gute Nachrichten: Ein Urteil des Amtsgerichts Schöneberg sorgt dafür, dass zehntausende Vonovia‑Mieterinnen und ‑Mieter Anspruch auf Rückzahlungen haben könnten. Auslöser war die Klage einer einzelnen Mieterin – doch die Folgen reichen weit über ihren eigenen Fall hinaus.
Ein Urteil mit Signalwirkung
Am 20. Januar 2026 entschied das Amtsgericht Schöneberg, dass die GSW Immobilien AG – seit 2021 Teil des Vonovia‑Konzerns – gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot im Mietrecht verstoßen hat. Die Mieterin aus der Prinz‑Georg‑Straße erhielt rund 500 Euro zurück, die sie über drei Jahre hinweg zu viel für Gebäudeversicherungen bezahlt hatte.
Dieses Urteil betrifft jedoch nicht nur sie: Rund 140.000 Berliner Vonovia‑Mieterinnen und ‑Mieter könnten nun ähnliche Ansprüche geltend machen.
Überteuerte Versicherung – und völlig unnötige Risiken
Der Fall offenbart, wie drastisch die Kosten gestiegen waren. Zwischen 2021 und 2023 kletterten die Versicherungsausgaben von 0,36 auf 0,45 Euro pro Quadratmeter – ein Plus von fast 25 Prozent. Der Berliner Mieterverein deckte auf, dass Vonovia über einen Zwischenhändler eine überteuerte Gruppenversicherung abgeschlossen hatte.
Besonders brisant:
- Die Versicherung enthielt Risiken, die für Berliner Wohnungen praktisch irrelevant sind – etwa Vulkanausbrüche, Erdbeben oder Lawinen.
- Der Zwischenhändler kassierte zusätzlich eine Provision von 20 Prozent, die vollständig auf die Mieter umgelegt wurde.
Gericht: Vonovia hätte deutlich günstiger abschließen müssen
Das Amtsgericht nutzte den Berliner Betriebskostenspiegel als Maßstab. Dort liegen die durchschnittlichen Versicherungskosten bei 0,23 Euro pro Quadratmeter – also etwa bei der Hälfte dessen, was Vonovia verlangte.
In der Urteilsbegründung heißt es klar, dass ein Unternehmen mit einem so großen Wohnungsbestand problemlos günstigere Angebote hätte einholen können. Vonovia legte gegen das Urteil keinen Widerspruch ein, sodass es rechtskräftig wurde.
Mieterverein fordert Rückzahlungen für alle Betroffenen
Der Berliner Mieterverein sieht das Urteil als eindeutigen Auftrag an den Konzern. Geschäftsführer Sebastian Bartels fordert, dass Vonovia die Betriebskostenabrechnungen der Jahre 2021 bis 2023 korrigiert und die überhöhten Beträge erstattet.
Auch das Bündnis „Vonovia & Co. enteignen“ begrüßt das Urteil. Sprecherin Jasmina Rühl formuliert es unmissverständlich: „Jetzt können 140.000 Mieterinnen und Mieter sagen: Es ist Rückzahltag, Vonovia!“
Was Mieter jetzt wissen müssen
Da es sich um eine Gruppenversicherung für den gesamten Berliner Bestand handelt, haben viele Haushalte gute Chancen auf Rückzahlungen. Wichtig ist:
- Mieter haben 12 Monate Zeit, fehlerhafte Abrechnungen anzufechten.
- Innerhalb dieser Frist müssen sie Belege einsehen und prüfen.
- Verweigert der Vermieter die Einsicht, stoppt die Frist.
- Der Mieterverein empfiehlt, sich hausweise zu organisieren und Abrechnungen gemeinsam mit dem Betriebskostenspiegel zu vergleichen.
Ein Urteil, das weit über Berlin hinausstrahlen könnte
Auch wenn der Fall Berlin betrifft, dürfte das Urteil bundesweit Beachtung finden. Es zeigt, dass Mieterinnen und Mieter nicht schutzlos sind, wenn Konzerne überhöhte Kosten weiterreichen. Und es macht Mut: Manchmal reicht eine einzige Klage, um ein ganzes System in Bewegung zu setzen.
