Die Freude nach dem historischen Einzug ins Europa-League-Finale war riesig – doch sie hat nun ein juristisches Nachspiel. Die UEFA hat den SC Freiburg wegen des Platzsturms seiner Fans nach dem Halbfinalrückspiel gegen Sporting Braga offiziell bestraft.
Was war passiert?
Am 7. Mai 2026 feierte der SC Freiburg im Europa-Park Stadion einen 3:1-Sieg gegen Sporting Braga und zog damit als erstes Mal in der Vereinsgeschichte ins Finale eines europäischen Wettbewerbs ein. Der Jubel der rund 33.700 Zuschauer kannte keine Grenzen – nach dem Schlusspfiff stürmten zahlreiche Fans das Spielfeld und feierten gemeinsam mit der Mannschaft diesen besonderen Moment. Was sportlich unvergesslich war und die enge Bindung der Fans an die Mannschaft unterstrich, verstößt jedoch gegen die UEFA-Regularien.
Die Strafe im Detail
Der UEFA-Kontrollausschuss hat den Sport-Club nun auf Grundlage von Artikel 16 Absatz 2 der UEFA-Disziplinarregeln zur Verantwortung gezogen. Das Urteil sieht zwei Maßnahmen vor: Erstens muss der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro zahlen. Zweitens wurde verfügt, dass der SCF sein nächstes Heimspiel im UEFA-Wettbewerb ohne Zuschauer austragen müsste – diese Strafe ist jedoch für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt und gilt bis Ende Juni 2028. Solange sich die Freiburger Fans in dieser Zeit regelkonform verhalten, bleibt das Geisterspiel also aus.
Was bedeutet das für die Saison 2026/27?
Im Endspiel in Istanbul war der SCF unter Trainer Julian Schuster gegen Aston Villa mit 0:3 chancenlos geblieben. In der kommenden Spielzeit tritt Freiburg erstmals in der Conference League an – dem dritthöchsten europäischen Vereinswettbewerb. Sollte es in dieser Zeit zu einem erneuten Regelverstoß kommen, könnte die ausgesetzte Strafe wirksam werden und ein Heimspiel vor leeren Rängen drohen.
Auch Aston Villa bestraft
Die UEFA hat im gleichen Zug auch Freiburgs Finalgegner Aston Villa sanktioniert. Wegen rassistischer Äußerungen von Villa-Fans während des Endspiels, das die Engländer mit 3:0 gewannen, verhängte die UEFA eine Geldstrafe von 10.000 Euro. Zusätzlich darf der Klub aus Birmingham bei seiner erstmaligen Champions-League-Teilnahme für ein Auswärtsspiel keine Tickets an eigene Fans verkaufen – auch diese Maßnahme wurde jedoch auf Bewährung ausgesetzt.
Fazit
Der SC Freiburg muss zahlen, bleibt aber vorerst ohne das Worst-Case-Szenario eines Geisterspiels. Die Bewährungsstrafe ist ein klares Signal der UEFA: Platzsturmfeiern mögen verständlich sein – regelkonform sind sie nicht. Für den Sport-Club und seine Anhänger heißt es in der Conference League also: Jubeln ja, Platzsturm nein.
