Der Zoll kam einem 52-jährigen Freiburger auf die Schliche, der über einen Zeitraum von 5 Jahren Leistungen vom Jobcenter in Höhe von rund 22.000 Euro in Anspruch genommen hatte, die ihm so aber eigentlich gar nicht zustanden. Er hatte nämlich gegenüber dem Jobcenter verschwiegen, dass er mit einem Handel mit Gebrauchtwagen eigene Einkünfte bezog. Das Amtsgericht Freiburg hat – nach Antrag der Staatsanwaltschaft- einen Strafbefehl in Höhe von ganzen 2.400 Euro gegen den Beschuldigten verhangen. Natürlich muss der Betrüger auch den Schaden beim Jobcenter wieder gut machen.
Weiterer Betrugsfall aus dem Markgräflerland wird mit nur 1.500 Euro geahndet
Auch bei einem weiteren Fall aus dem Markgräflerland darf sich ein Betrüger über eine niedrige Strafe freuen. Der 38 Jahre alte Mann hat das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald um mehr als 7.000 Euro betrogen. Er bezog Leistungen vom Jobcenter, verschwieg aber, dass er zeitgleich für einen Auftraggeber Handwerksarbeiten an einem Haus druchführte und dafür mehr als 9.000 in Rechnung stellte. Darüber hinaus „vergaß“ er eine Steuererstattung vom Finanzamt in Höhe von 1.400 Euro bei den Einnahmen anzugeben. Das Amtsgericht Freiburg verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft hier per Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von nur 1.500 Euro. Den Schaden beim Jobcenter muss er natürlich aus ausgleichen. Ob er über die 9.000 Euro, die man ihm für Handwerksarbeiten nachweisen konnte, noch weitere Gelder in bar vereinnahmte, die nicht dokumentiert werden konnten, konnte nicht belegt werden. Auch diesen Fall deckten Zöllner des Hauptzollamts Lörrach auf.

