Physiotherapeut erhält Bewährungsstrafe für sexuellen Missbrauch an Patientin
Ein Physiotherapeut aus Bad Mergentheim hat während einer Behandlung eine Patientin sexuell missbraucht. Das Landgericht Ellwangen hat nun sein Urteil gesprochen – und auf Bewährung entschieden.
Im Prozess vor dem Landgericht Ellwangen (Ostalbkreis) ist das Urteil gegen einen 54-jährigen Physiotherapeuten aus Bad Mergentheim (Main-Tauber-Kreis) gefallen. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich wurde er verpflichtet, 6.000 Euro an die Opferhilfsorganisation „Weißer Ring“ zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was dem Angeklagten vorgeworfen wurde
Der Physiotherapeut soll im März 2022 während einer Behandlung eine damals 34-jährige Patientin sexuell missbraucht haben – ohne deren Einwilligung. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau im Rahmen einer Massage plötzlich und unerwartet an sensiblen Körperstellen berührte. Er soll mit seinen Fingern in ihre Vagina eingedrungen sein und ihre Klitoris mit der Zunge berührt haben.
Kein Vergewaltigungstatbestand – trotz erwiesener Tat
Obwohl das Gericht den sexuellen Missbrauch als erwiesen ansah, lehnte es die strafrechtliche Einordnung als Vergewaltigung ab. Die Kammer begründete dies damit, dass der Angeklagte nicht mit Gewalt oder Zwang vorgegangen sei, sondern in der Absicht gehandelt habe, die Patientin „als willkommene Nebenleistung zu erregen“. Diese juristische Differenzierung sorgt für eine deutlich mildere Einstufung der Tat – auch wenn die Handlungen selbst nicht in Frage gestellt wurden.
Glaubwürdige Zeugenaussagen als entscheidendes Beweismittel
Die Geschädigte trat im Verfahren als Nebenklägerin auf und sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Besonders gewichtig war ein Chat-Verlauf, in dem sich die Frau kurz nach dem Vorfall ihrer Schwägerin anvertraut hatte. Dieses Gesprächsprotokoll lag dem Gericht als Beweismittel vor und wurde als besonders glaubwürdig bewertet. Sowohl Ehemann als auch Schwägerin bestätigten die Aussagen der Frau in ihren eigenen Zeugenaussagen.
