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Die ganze Welt ist nunmehr in das neue Jahr gerutscht. Mit dem Jahreswechsel ins Jahr 2022 ergeben sich in vielen Bereichen in Deutschland Änderungen. Die wichtigsten Änderungen fassen wir hier zusammen:

Mindestlohn steigt 2022

Vor der Bundestagswahl haben viele eine Anhebung des Mindestlohns versprochen, oft war von 12 Euro und mehr die Rede. In der Realität ist davon bisher nichts zu spüren.

Der Mindestlohn steigt zum 1.1.2022 von 9,60 € auf 9,82 € – die Erhöhung um sensationelle 22 Cent dürfte von vielen als Tropfen auf den heißen Stein angesehen werden. Ab 1.Juli soll der Mindestlohn noch einmal angehoben werden, auf dann 10,45 €.

Zwölf Euro pro Stunde gibt es bisher nur als Planung der Ampel-Koalition. Umgesetzt ist das jedoch (noch) nicht.

Hartz IV – Satz steigt in 2022

Ein würdigeres Leben wurde den Hartz-4-Beziehern vor der Bundestagswahl versprochen – die Würde macht sich in einer Erhöhung um 3 Euro bemerkbar. Der Satz für alleinstehende Erwachsene steigt um diese 3 Euro auf dann 449 Euro im Monat. Auch für Kinder bis 5 Jahre wurde der Satz erhöht: Um 2 Euro auf 285 Euro im Monat, Kinder von 6 bis 13 erhalten mit 311 Euro ebenfalls zwei Euro mehr und bei Jugendlichen von 14 bis 17 steigt der Satz auf 376 Euro (+ 3 Euro). Auch hier ist einer deutlichen Besserstellung, die die Parteien der Ampelkoalition vor der Wahl versprochen haben, noch nichts zu sehen.

Fahrscheinkauf im Zug nicht mehr möglich

Bisher konnte man in Zügen der Deutschen Bahn zumindest teilweise noch Tickets beim Zugpersonal kaufen, z.B. im ICE wurde dies gerne genutzt. Ab 1.1.2022 entfällt diese Möglichkeit. Wer ohne Ticket Zug fährt, macht sich nun der Beförderungserschleichung (Schwarzfahren) schuldig. Letzter Ausweg: Innerhalb von 10 Minuten nach Abfahrt kann man noch online mit eigenem Smartphone über eine App ein Ticket kaufen. Wer dies allerdings erst später tut, z.B., wenn er tatsächlich einen Kontrolleur sieht, muss ebenfalls mit Sanktionen rechnen. Das digitale Ticket sollte man also schon vorher oder am Bahnsteig lösen.

ICE Fernzug Deutsche Bahn kaputt
Mal eben schnell in den ICE huschen und dann bei Gelegenheit beim Zugpersonal ein Ticket kaufen, geht ab 1.1.2022 nicht mehr. Auch nicht gegen Aufgeld.

In Baden-Württemberg werden Solardächer Pflicht

In Baden-Württemberg macht man bei Neubauten die Integration von Solarelementen auf dem Dach zur Pflicht. Bei gewerblichen Gebäude gilt dies bei Neubauten ab 1.1.2022, bei Wohngebäuden ab 1.5.2022.

Tabaksteuer wird höher – Zigaretten damit leicht teurer

Wer raucht, muss ab 1.1.2022 bei Zigaretten etwas tiefer in die Tasche greifen. Bei einer 20er-Packung macht sich das durch eine Tabaksteuererhöhung um ca. 10 Cent bemerkbar.

Ab 1.7.2022 will man auch die Substanzen für E-Zigaretten der Tabaksteuer unterwerfen. Auch Shisha-Tabak wird höher besteuert.

Plakatwerbung für herkömmliche Tabakprodukte wie z.B. Zigaretten ist ab 1.1.2022 verboten.

Die Packung Zigaretten wird durch zukünftige Tabaksteuer-Erhöhungen weiter teurer werden:

  • ab 2023 + 10 Cent
  • ab 2025 + 15 Cent
  • ab 2026 + 15 Cent

Warum man die Zigaretten nicht noch teurer macht, um noch mehr Menschen davon abzuhalten, die Lungenkrebs-Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, konnte nicht schlüssig begründet werden.

Briefporto wird teurer

Das Porto für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe steigt jeweils um 5 Cent. Der normale Brief im Inland kostet damit ab 1.1.2022 85 Cent Port statt bisher 80 Cent. Postkarten verteuern sich von 60 Cent auf 70 Cent Porto.

Plastiktüten werden im Supermarkt verboten

Einwegplastiktüten im Einzelhandel sind verboten. Das betrifft die herkömmlichen Plastiktüten. Weiterhin erlaubt sind die dünnen Tüten, die z.B. für Obst gerne genommen werden und stabile Plastik-Tragetaschen, die aus dickerem Kunststoff zum dauerhaften Gebrauch gemacht werden.

Ab 1.1.2022 sind Plastiktüten in Deutschland im Handel in Deutschland verboten.

Pfand für alle Einweg-Getränkeverpackungen

Ab 1.1.2022 gibt es für alle Einweg-Getränkeverpackungen aus Plastik eine Pfandpflicht, damit z.B. auch für Säfte, Smoothies & Co. Während einer Übergangszeit dürfen bis Juli bereits im Umlauf befindliche Flaschen weiter pfandfrei verkauft werden.

Ausbildungsvergütungen steigen

So manch Azubi wird noch zu Hungerlöhnen ausgenutzt. Durch eine Änderung im Berufsbildungsgesetz werden die schlimmsten Auswüchse beseitigt.

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr beträgt dann 585 Euro im Monat (bislang: 550 Euro). Im Jahr 2023 wird sie auf dann 620 Euro angehoben. Im zweiten Lehrjahr gibt es 18% mehr, im dritten Ausbildungsjahr 35% mehr. Wer vier Jahre braucht: +40%. Damit betragen die Mindest-Ausbildungsvergütungen dann:

  • im 2.Lehrjahr: 690,30 €
  • im 3.Lehrjahr: 789,75 €
  • im 4.Lehrjahr: 819 €

Renten steigen voraussichtlich um 4,4%

Die Renten für die Rentner in Deutschland dürften ab 1.7.2021 kräftig steigen. Der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil rechnet mit einem Anstieg von 4,4 %. Durch die Wiedereinführung eines Nachholfaktors ist das ein weniger großer Anstieg als zuvor erwartet wurde. Dafür wurden die Renten in 2021 auch nicht gekürzt. Endgültig beschlossen ist der Anstieg um 4,4% aber noch nicht.

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Rentner dürfen sich auf einen Rentenanstieg Mitte 2022 freuen – Details müssen aber noch beschlossen werden.

Führerscheine müssen umgetauscht werden

In Deutschland sind noch viele alte und damit veraltete Führerscheine im Umlauf. Wer seinen Führerschein vor dem 31.12.1998 gemacht hat und von 1953 bis 1958 geboren wurde, hat damit nur noch Zeit bis 19.1.2022.

Für alle Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt worden sind, gelten folgende Umtauschfristen:

  • Geboren vor 1953: Umtauschfrist bis 19.1.2033
  • Geb. 1953-1958: Bis 19.1.2022
  • Geb. 1959-1964: Bis 19.1.2023
  • Geb. 1965-1970: Bis 19.1.2024
  • Geb. ab 1971: Bis 19.1.2025

Für Führerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt wurden, gelten längere Fristen:

  • Ausgestellt 1999-2001: bis 19.1.2026
  • Ausgestellt 2002-2004: bis 19.1.2027
  • Ausgestellt 2005-2007: Bis 19.1.2028
  • Ausgestellt 2008: Bis 19.1.2029
  • Ausgestellt 2009: Bis 19.1.2030
  • Ausgestellt 2010: Bis 19.1.2031
  • Ausgestellt 2011: Bis 19.1.2032
  • Ausgestellt 2012-18.1.2013: Bis 19.1.2033

Schornsteine müssen höher werden

Bei Neubauten muss ab 1.1.2022 der Schornstein an der Öffnung den Dachfirst um mindestens 40 cm überragen. Ob damit der Klimawandel sinnvoll bekämpft wird oder es nur auf der eigenen Terrasse weniger stinkt, sei dahingestellt.

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Störche sitzen demnächst höher: Mindestens 40 cm über dem Dachfirst.

Küken-Schreddern wird verboten

Bis zum Jahr 2022 hat Deutschland gebraucht, um das Schreddern lebendiger männlicher Küken zu verbieten. Alleine in Niedersachsen wurden jährlich ca. 20 Millionen männliche Küken getötet. Nur, weil sie keine Weibchen waren und damit Eier legen könnten. Durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes ist die Praxis, männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen zumeist durch Schreddern zu töten, verboten. Allerdings sind immer noch Ausnahmen zugelassen, z.B. wenn die getöteten männlichen Küken an andere Tiere verfüttert werden.

Die meisten männlichen Küken können ab 1.1.2022 aufatmen: Sie werden nicht mehr bei lebendigem Leib geschreddert.

Weniger Betrug auf Kaffeefahrten – allerdings erst ab 28.5.2022

Ab Ende Mai (28.5.2022) sind Verbraucher auf Kaffeefahrten besser geschützt. Dann ist der Verkauf bestimmter Produkte auf solchen Kaffeefahrten grundsätzlich verboten. Dies trifft zu auf:

  • Versicherungen
  • Bausparverträge
  • Nahrungsergänzungsprodukte
  • Medizinprodukte

Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro sanktioniert werden. Ausflugsfahrten mit Verkaufsveranstaltungen werden dann für Betrüger und Verkäufer überteuerter Produkte deutlich weniger lukrativ. Häufig wurden auf solchen Fahrten z.B. Fett- oder Kohlenhydratblocker überteuert verkauft.

Kürzere Kündigungsfristen für Laufzeitverträge

Neue Verträge ab dem 1.3.2022 dürfen sich nicht mehr automatisch verlängern, wenn man nicht drei Monate vorher kündigt. Die Kündigungsfrist darf höchstens noch einen Monat betragen, damit kann man auch einen Monat vor Laufzeitende noch kündigen. Überdies kann man nach der ursprünglichen Laufzeit jederzeit mit der Frist von einem Monat kündigen.

Das Kündigen darf überdies nicht außerordentlich schwer gestaltet werden, ein Kündigungsbutton wird ab Juli 2022 Pflicht auf den Internetseiten der Anbieter. Dieser muss gut zugänglich und sichtbar sein.

Von BSF

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