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In der Koalition von CDU und Grünen hat man sich in Baden-Württemberg darauf verständigt, einen Hunde-Führerschein einzuführen. Formal wird das „Sachkundenachweis für Hundehalter“ genannt und soll sich an der Regelung in Niedersachsen orientieren.

Hundehalter sollen einen schriftlichen Test absolvieren, ob sie für den Umgang und die Erziehung eines Hundes geeignet sind. In einer praktischen Prüfung soll dies ebenfalls demonstriert werden.

Ziel: Weniger Bisse und mehr Verantwortung

Erreichen möchte man mit der Regelung, dass zukünftig weniger Menschen von Hunden gebissen werden und Tierschutzregeln dem Halter bewusster werden.

Chip- und Versicherungspflicht

Mit einer Chippflicht will man zukünftig dafür Sorge tragen, dass alle Hunde registriert und versichert sind. So will man Hunde auch zuordnen können, bei denen sich sonst kein Besitzer erkennen lässt.

Hunde-Führerschein – Regelung in Niedersachsen

Bereits seit Juli 2013 existiert der Hunde-Führerschein in Niedersachsen. Alle Hundehalter, die einen Hund nach dem 1.7.2011 angeschafft haben, müssen einen solchen Sachkundenachweis ablegen. Die theoretische und praktische Prüfung kann bei allen von der Gemeinde anerkannten Institutionen abgelegt werden, – üblicherweise:

  • Tierarzt
  • Verein
  • Hundeschule

Prüfungsinhalt sind unter anderem Themen zu:

  • Hundehaltung
  • Tierschutzbestimmungen
  • Physiologie
  • Leinenführigkeit
  • Grundgehorsam
  • Sozialverhalten 

Der theoretische Prüfungsteil muss bereits vor der Anschaffung des Hundes absolviert werden, der praktische Teil kann bis zu einem Jahr nach der Anschaffung nachgeholt werden.

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Ausnahmeregeln zum Hundeführerschein

Keine Regel ohne Ausnahme: In Niedersachsen hat man sich auf eine weitgehende Ausnahmeregel verständigt: Wer in der vergangenen 10 Jahren mindestens 2 Jahre durchgängig einen Hund ohne Probleme gehalten hat, muss keinen Hundeführerschein ablegen. Tierärzte, Tierheimbetreiber und Jäger, die ohnehin eine Brauchbarkeitsprüfung mit dem Jagdhund abgelegt haben, sind ebenso befreit. Gleiches gilt für Besitzer von Blindenhunden oder Behinderten-Begleithunden.

In Niedersachsen müssen Hundehalter bereits Juli 2013 ihre Hunde in einem zentralen Hunderegister registrieren lassen.

Geregelt ist der Hunde-Führerschein in Niedersachsen in einem Gesetz, dem NHundG.

Bisherige Regelung zum Hundeführerschein in Baden-Württemberg

Bislang braucht man in Baden-Württemberg nur für sogenannte Kampfhunde einen Sachkundenachweis.

Von BSF

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