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Wer mit gleich drei Haftbefehlen gesucht wird, sollte alles tun, damit er nicht auffällt. Diese Grundregel schien einem 42 Jahre alten Mann im Regionalzug in Baden-Württemberg nicht geläufig zu sein:

Am Sonntagnachmittag (2.5.2021) war er im Regionalzug von Waldshut nach Rheinfelden unterwegs und hielt es für klug, dabei keinen Maske zu tragen, was in Zügen obligatorisch ist. Als ihn ein Beamter der Landespolizei, der auf dem Weg zum Dienst war, darauf ansprach, legte er ein offensichtlich gefälschtes Attest vor. Einen Fahrschein für die Fahrt konnte er auch nicht vorweisen.

Verdacht der Urkundenfälschung

Wegen des Verdachts der Urkundenfälschung wurde der Maskenverweigerer dann der Bundespolizei übergeben, die bei der Überprüfung seiner Personalien gleich drei (!) Vollstreckungshaftbefehle gegen ihn vorfand. Bereits in der Vergangenheit hat er sich des Erschleichens von Leistungen strafbar gemacht und wurde auch wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht. Nicht bezahlte Geldstrafen von über 16.000 Euro waren zwischenzeitlich gegen den Mann aufgelaufen. Weitere Strafen wegen der Urkundenfälschung und wiederholtem Schwarzfahren könnten sich zukünftig hinzu gesellen. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.

Einlieferung ins Gefängnis

Da er die aufgelaufenen Geldstrafen nicht bezahlen wollte oder konnte, wurde er zur Ableistung einer 145-tägigen Freiheitsstrafe in ein Gefängnis eingeliefert. Sollte er in eine Einzelzelle kommen, braucht er dort auch ohne Attest keine Maske zu tragen. Auf die ticketlose Nutzung von Regionalzügen wird er allerdings für mindestens 145 Tage verzichten müssen.

Von BSF

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