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Der Bundeskanzlerin war es offensichtlich selbst zu blöd, was 16 Bundesländer in einer 12 stündigen Ministerpräsidenten-Konferenz zustande gebracht haben: Außer einer Geschäftsschließung am Gründonnerstag, die großspurig „Osterruhe“ genannt wurde und wenig durchdacht war, ist ja so gut wie nichts dabei herum gekommen. Die Osterruhe war dann auch noch total unausgegoren, da hat die Kanzlerin die Notbremse gezogen und die Schuld auf sich genommen.

In der Kürze der Zeit ließe sich das nicht vernünftig organisieren, wenn es denn überhaupt möglich und sinnvoll wäre. Experten hatten bemängelt, dass rechtliche Rahmenbedingungen überhaupt nicht geklärt waren („Dürfen Lkws fahren?“ oder „Ist das ein gesetzlicher Feiertag?“)

Bundeskanzlerin Merkel erklärte daher am Mittag, sie werde dies daher nicht weiter verfolgen und nicht in die Wege leiten. Sie sei dafür verantwortlich und entschuldige sich auch bei den Bürgern.

Gründonnerstag kann man einkaufen

Damit kann man Gründonnerstag ganz normal einkaufen und Ostersamstag auch – im Rahmen bestehender Regelungen. Bundeskanzlerin Merkel wies allerdings darauf hin, dass die „Notbremsregelung“, in der sich die Länder verpflichteten, bei Inzidenzen von über 100 auf 100.000 Einwohner Lockerungen rückgängig zu machen, weiterhin gelten.

Von BSF

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