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Wie ein Bahnsprecher gegenüber der „Bild am Sonntag“ mitteilte, wurden die Bahnmitarbeiter alleine im Jahr 2020 in ca. 200 Handgreiflichkeiten von Maskenverweigerern verwickelt. Im Allgemeinen tragen die Reisenden aber zu mehr als 99% eine Maske und halten sich an die vom Gesetzgeber verordnete Tragepflicht. Die weitaus meisten Reisenden tragen entweder eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske.

Die Bundespolizei habe allerdings in den letzten 6 Monaten mehrere Hunderttausend Mal an die Tragepflicht der Maske erinnern müssen, was zu Bußgeldverfahren in über 9000 Fällen geführt habe. Über 500 Maskenverweigerer mussten aus Zügen auch wieder aussteigen.

Die Bußgeldfrage in Sachen Maske zum Schutz vor dem Coronavirus wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Während es in Sachsen-Anhalt gar kein Bußgeld gibt, berechnen andere Bundesländer dreistellige Bußgelder. In Baden-Württemberg können Bußgelder bis 250 Euro verlangt werden.

Tragepflicht medizinischer Masken in Bussen und Bahnen

Seit dem 25.1.2021 besteht in Bussen und Bahnen die Pflicht, einen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Für Baden-Württemberg kann man dies z.B. hier nachlesen.

Von BSF

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