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Wer im Winter sein Auto draußen parkt und morgens Eis auf der Scheibe feststellt, sollte dies vollständig entfernen, sodass die Sicht nicht beeinträchtigt ist. Am Dienstagmorgen, 2.März 2021 hielt dies ein 57 Jahre alter Fahrer eines Ford Fiestas nicht für erforderlich und fuhr mit einer nur rudimentär gekratzten Scheibe durch das rheinische Hilden. Beim Abbiegen (in die Walder Straße) übersah er dann allerdings wegen des Eises auf der Scheibe glatt eine Fußgängerin und fuhr diese um. Die Frau landet zunächst auf seiner Windschutzscheibe und dann auf der Straße und musste mit einem Rettungswagen in eine nahe gelegene Klinik verbracht werden.

Die Polizei leitete wegen der eingeschränkten Sicht des Fahrers ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Fahrer ein.

Auch wenn es tagsüber für Anfang März schon ziemlich warm ist, kann es vielerorts nachts noch zu Frost und damit auch zur Vereisung von Scheiben kommen. Diese wie auch die Rückspiegel sorgfältig von Eis zu befreien, verbessert die Sicht erheblich, mahnt die Polizei. Einen Unfall wie o.a. können man sich so ersparen.

Fahrer befreite die Scheibe nur unzureichend von Eis und konnte beim Rechtsabbiegen so eine Fußgängerin nicht sehen, die dann Opfer eines Unfalls wurde und auf seiner Scheibe landete. Beim Aufprall wurde u.a. auch die Scheibe beschädigt. Richtiges Enteisen der Scheibe hätte dies verhindern können

Fotos: Kreispolizei Mettmann

Von BSF

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