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In Marathongesprächen haben sich die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin sich heute darauf verständigt, den Lockdown, der vormals nur bis zum 10.Januar beschlossen war, bis Ende Januar zu verlängern.

Auch Schulen und Kitas sind davon betroffen. Hier soll es bis Ende Januar nur Notbetreuung und keinen Präsenzunterricht geben.

Treffen nur noch mit einer weiteren Person

Die Weiterführung der Schließung in Handel und Gastronomie ist aber noch nicht alles: Auch die Kontakte sollen weiter beschränkt werden: Zukünftig ist es nur noch erlaubt, sich privat mit maximal EINER weiteren nicht ohnehin im Haushalt lebenden Person zu treffen.

Damit will man die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 drücken, damit Infektionsketten wieder nachvollziehbar werden.

Bei der bisherigen Regelung der privaten Treffen wurden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Nach der neuen Regelung zählen auch Kinder bis 14 zu „Personen“.

Härtere Maßnahme bei Inzidenz über 200: Radius 15 km

In Hotspots mit einer Inzidenz von über 200 soll der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort reduziert werden. Für Ausnahmen braucht man einen triftigen Grund, wie z.B. die Fahrt zur Arbeit oder einen Arztbesuch. Nicht erlaubt sind jedoch tagestouristische Ausflüge über die Entfernung von 15 km hinaus.

Auch Betriebskantinen sollen geschlossen werden

Auch Betriebskantinen sollen möglichst geschlossen werden. Speisen dürfen dort nur noch zur Abholung mitgegeben, aber nicht mehr vor Ort verzehrt werden. Dies soll überall dort umgesetzt werden, wo es die Arbeitsabläufe zulassen.

Bis Mitte Februar Impfangebot für alle Pflegeheimbewohner

Bis Mitte Februar sollen alle Pflegeheimbewohner ein Impfangebot erhalten haben. Die Impfungen werden weiterhin freiwillig sein. Bis zum Abschluss der Impfungen soll in Alten- und Pflegeheimen verstärkt getestet werden, Bund und Länder sollen dabei unterstützen.

10-20 Tage mehr Kinderkrankengeld

Der Bund gewährt ggf. bis zu 20 zusätzliche Tage Kinderkrankengeld bei Alleinerziehenden, ansonsten pro Elternteil bis zu 10 Tage zusätzlich. Zum Beispiel auch dann, wenn Kinder wegen Kita- und Schulschließungen (pandemiebedingt) zuhause Betreuung benötigen.

Nächstes Treffen: 25.Januar

Das nächste Mal wollen sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin in Sachen Coronavirus und Maßnahmen gegen die Ausbreitung am 25.Januar diesen Jahres besprechen.

Im Februar soll in Marburg zusätzliches Werk Produktion von Impfstoff beginnen

Im Februar soll ein zusätzliches Werk damit starten, den Biontech-Impfstoff in Marburg zu produzieren.

Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten

Zusätzlich zur jetzt schon bestehenden 10-tägigen Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten nach Deutschland, soll eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden. Bislang besteht die Möglichkeit, sich 5 Tage nach Einreise durch einen Negativtest aus der 10-tägigen Quarantäne zu entlassen. Der Testpflicht bei Einreise kann man durch einen Test 48h vor Einreise oder unmittelbar nach Einreise nachkommen.

Inzidenz über 200 in Baden-Württemberg

Die 7-Tage-Inzidenz im Durchschnitt in Baden-Württemberg lag zuletzt (5.1.2021) bei 124,0

In einzelnen Kreisen lag die 7-Tage-Inzidenz aber über 200, was dann zum 15km-Radius für die Bevölkerung führen würde:

  • Landkreis Enzkreis: 203,0
  • Stadtkreis Pforzheim: 206,4

Als gefährdet gelten: LK Calw (199,7), LK Tuttlingen (198,2), Stadtkreis Heilbronn (189,6)

Freiburg Inzidenz zuletzt deutlich unter 100

Die 7-Tage-Inzidenz Freiburgs lag zuletzt mit 87,4 deutlich unter 100, was den Stadtkreis betrifft. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald lag man mit 83,4 ähnlich niedrig.

Oma und Opa dürfen nicht mehr gleichzeitig zu Besuch kommen

Nach dem Wortlaut der Erklärung von Bundeskanzlerin Merkel dürfen zukünftig Oma und Opa nicht mehr gleichzeitig zu Besuch kommen.

Zukünftig dürfen Oma und Opa nicht mehr zusammen die Enkel besuchen. Nur noch mit einer haushaltsfremden Person soll man sich treffen dürfen – so der Wortlaut der Erklärung heute.

Baden-Württemberg: Besonderheiten (Radius und Pick up)

Ministerpräsident Kretschmann erklärte am 5.1.2021, dass es in Baden-Württemberg zwei Besonderheiten gäbe:

  • Die Landesregierung prüfe noch, ob man die 15km-Radius-Regel so umsetzen wolle, wenn es zu Inzidenzen von über 200/100.000 kommt
  • Unabhängig von der Einigung der Ministerpräsidenten wolle man ab kommenden Montag das Click & Collect Geschäft für den Handel in Baden-Württemberg wieder erlauben: Wenn Kunden z.B. online eine Ware von einem Händler ordern, können Sie dies beim Händler abholen.
  • Baden-Württemberg wolle die erforderliche neue Verordnung bis Freitag dieser Woche (8.1.2021) erlassen

Von BSF

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