supermarkt-einkaufswagensupermarkt-einkaufswagen

Die Coronakrise führt in Deutschland immer wieder zu Stilblüten der besonderen Art. Am gestrigen Abend (23.4.2020) weigerte sich ein 59-jähriger Deutscher, beim Betreten eines Supermarkts einen Einkaufskorb im Geschäft zu benutzen, was dort vorgeschrieben ist. Das eingesetzte Personal des Supermarkt hatte vergeblich versucht, den Mann dazu zu bewegen, aus hygienischen Gründen doch einen zu benutzen. Er wollte aber auch das Geschäft nicht verlassen.

Als die hinzugerufene Polizei erschien, befand sich der Mann bereits in einer Gruppe von 4 männlichen Personen und wollte weder den Markt verlassen, noch einen Einkaufskorb nehmen. Auch wollte er sich auf ruhige Nachfrage der Polizisten nicht ausweisen und verhielt sich aggressiv. Er wollte sich anschließend mit der Gruppe entfernen – ohne sich auszuweisen, was die Polizisten durch Festhalten verhinderten. Der Mann wehrte sich und stieß die Beamten weg. Mehrfach stieß er provozierend mit seiner Brust gegen die Brust eines Polizeibeamten, ein weiterer Sympathisant (49) gesellte sich zum 59-Jährigen, der sich nicht ausweisen wollte. Beide verließen den Markt Richtung Parkplatz. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerten sich die Männer, sich auszuweisen. Die Polizei kündigte daraufhin die Durchsuchung nach Ausweisdokumenten an und führten diese auch durch.

Keinen Ausweis, aber Gewalt

Die beiden Einkaufskorb-Verweigerer wehrten sich mit Gewalt gegen die Durchsuchung, sodass nach einer länger dauernden körperlichen Auseinandersetzung die Polizei Pfefferspray einsetzte. Die beiden Personen, die der Reichsbürgerszene zugeordnet werden konnten, wurden in Gewahrsam genommen. Das Amtsgericht Stralsund ordnete die Festnahme an.

Blutentnahme fanden die Reichsbürger auch doof

Bei einer anschließend angeordneten Blutentnahme kam es zu weiteren Widerstandshandlungen der Einkaufskorb-Verweigerer.

4 Polizeibeamte verletzt

Insgesamt wurden während des Einsatzes vier Polizeibeamte verletzt, auch einer der beiden Tatverdächtigen wies leichte Verletzungen auf.

Blut in die Wunde eines Polizisten gewischt

Einer der renitenten Einkaufswagen-Verweigerer hat überdies offenbar absichtlich sein Blut in die offene Wunde eines Polizisten gewischt.

Verfahren eröffnet

Gegen beide Männer wurde nunmehr ein Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Video kursiert im Netz

Ein dritter Beteiligter, der sich zwischenzeitlich vom Geschehen entfernte, hat ein Video von den Vorfällen gedreht und veröffentlicht Ausschnitte davon im Netz. Allerdings bis dato nur diejenigen Ausschnitte, die nicht die Provokationen und Angriffe der Täter zeigen. Der Filmer der Vorgänge wiederholt dabei fortwährend Beleidigungen des Sicherheitspersonals und der Polizei in der ihm wohl eigenen Fäkaliensprache. Die Kripo Anklam prüft aktuell, ob strafrechtliche Verstöße durch den Veröffentlicher des Videos vorliegen. Nach bisherigem Kenntnisstand liegt eine Zustimmung der Polizei zur Veröffentlichung vor.

Corona Buch
Anzeige: Corona Buch

Von BSF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert