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In Coronazeiten ist nichts mehr wie vorher. Friseure sollen ab 4.5.2020 wieder ihrem Handwerk nachgehen dürfen, aber nur unter strengen Auflagen. Was müssen Friseure bei Öffnung ab 4.5.2020 in Deutschland beachten, um den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu erfüllen:

Hände waschen oder desinfizieren

Kunden, die den Salon betreten, müssen nach dem Betreten die Hände waschen oder desinfizieren

Mund-Nase-Bedeckung für Friseur und Kunde

Wenn der Friseur den Mindestabstand von 1,5 Meter während der Dienstleistung nicht einhalten kann, was die Regel sein dürfte, müssen Friseur und Kunde eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Der Kunde muss überdies einen Umgang tragen, der alle möglichen Kontaktpunkte abdeckt. Das Tragen von Einmalhandschuhen ist für den Friseur verpflichtend.

Wechsel von Maske und Handschuhe nach jedem Kunden

Nach jedem Kunden und auch bei Durchfeuchtung muss die Mund-Nase-Abdeckung gewechselt werden. Gleiches gilt für Handschuhe. Der Friseur muss daher eine ausreichende Anzahl von Mund-Nase-Abdeckungen vorrätig halten. Nach jedem Kundenkontakt sind die Hände zu desinfizieren oder zu waschen. Desinfektionsmittel muss mindestens begrenzt viruzid sein.

Immer Haare waschen

Bei jedem Kunden müssen die Haare gewaschen werden. Es genügt nicht, wenn der Kunde behauptet, die Haare gewaschen zu haben.

Wimpern, Augenbrauen und Bart sind verboten

Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben oder -Ziehen, Rasieren oder Bartpflege dürfen vorerst nicht ausgeführt werden. Auch nicht von Barbieren.

Zeitschrift und Bewirtung verboten

Jegliche Bewirtung von Kunden und das Zurverfügungstellen von Zeitschriften sind verboten. Damit entfällt auch der Kaffee oder das Wasser zur Frisur.

Haare selber föhnen geht nicht

Kunden dürfen sich die Haare nicht selber föhnen, damit kein Kontakt zwischen Kunde und Gerät zustande kommt.

Stuhl und Ablagen abwischen

Nach jeder Kundenbehandlung müssen Kontaktflächen wie Friseurstuhl und Ablagen mit einem fettlösenden Reiniger abzuwischen. Abgeschnittene Haare sind sorgfältig zu entfernen, wobei dies nicht mit Föhn, Pinsel oder Ähnlichem geschehen soll.

Mindestabstand zwischen Kunden

Der Mindestabstand zwischen Kunden muss 1,5 m sein. Außer der behandelnde Friseur darf auch kein anderer im Friseursalon tätiger Friseur näher als 1,5 m an den Kunden herankommen.

Wartebereich wird geschlossen

Wartebereiche müssen geschlossen werden, um Personenansammlungen zu vermeiden.

Arbeitsmaterialien nur für einen Kunden

Arbeitsmaterialien wie Kämme, Bürsten, Wickler und Ähnliches dürfen jeweils nur für einen Kunden benutzt werden. Mehrfachverwendung ohne Zwischenreinigung ist verboten. Nach jedem Kunden muss dieses Material ggf. mit einem fettlösenden Reiniger gründlich gereinigt werden.

Verwendung von Einmalumhängen

Da aktuell nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich das Coronavirus auch über Kleidung überträgt, müssen Einmalumhänge aus Stoff oder Kunststoff für den Kunden verwendet werden. Diese werden am Ende der Behandlung entsorgt und gewechselt.

Wäsche muss im Salon bleiben

Etwaige Wäsche muss am Arbeitsende im Salon bleiben und mit der Salonwaschmaschine bei mindestens 60 Grad mit Vollwaschmittel gewaschen und anschließend getrocknet werden. Auch private Oberbekleidung für die Arbeit sollte am Arbeitsende im Salon bleiben und der Salonwaschmaschine gewaschen und getrocknet werden.

Kundenkontaktdaten dokumentieren

Um Infektionsketten besser nachvollziehen zu können, müssen Kundenkontaktdaten mit deren Einverständnis dokumentiert werden. Kunden, die damit nicht einverstanden sind, können nicht bedient werden.

Weiterführender Link:

Quelle BGW

Von BSF

Ein Gedanke zu „Was müssen Friseure ab 4.5.2020 beachten“

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