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Die Regierungsparteien haben sich gestern (22.4.2020) im Koalitionsausschuss darauf geeinigt, das Arbeitslosengeld länger zu zahlen. Bislang läuft es im Regelfall nach 12 Monaten aus. Zudem wurden einige weitere Maßnahmen ergriffen, die in der Coronakrise das Leben erleichtern sollen. Im Einzelnen:

Arbeitslosengeld wird 3 Monate länger gezahlt

Für alle diejenigen, deren Arbeitslosengeldanspruch ansonsten zwischen dem 1.Mai und dem 31.12.2020 enden würde, wird der Bezugszeitraum um drei Monate verlängert.

Der, dessen Arbeitslosengeld eigentlich bis zum 31.12.2020 laufen würde, erhält dieses beispielsweise nunmehr bis zum 31.3.2021. Damit will man dem Umstand gerecht werden, dass im Moment nur eingeschränkt Vermittlungen oder Weiterbildungen stattfinden können.

Kurzarbeitergeld wird erhöht

Kurzarbeiter in der Coronakrise werden zukünftig besser gestellt als Arbeitslose und sollen mehr Geld erhalten. Bislang erhalten Kurzarbeiter 60% des letzten Nettoeinkommens, bei Beziehern mit Kindern sogar 67%.

Da in vielen Branchen das Kurzarbeitergeld nicht durch Tarifverträge auf 100% aufgestockt wird, haben viele Arbeitnehmer ein Problem, die Miete zu zahlen und noch das Leben zu finanzieren.

Der Koalitionsausschuss hat sich auf Folgendes verständigt:

Wessen Arbeitszeit in der Coronakrise um mindestens 50% gekürzt wurde, erhält ab dem 4.Monat des Kurzarbeitergeldbezugs zukünftig 70% statt 60%. Mit Kindern entsprechend: 77%.

Ab dem 7.Monat des Kurzarbeitergeldbezugs soll die Quote sogar auf 80% ohne Kinder und 87% mit Kindern steigen.

Arbeitnehmer in Kurzarbeit dürfen überdies ab dem 1.Mai bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Gastronomie

In der Gastronomie, in der zahlreiche Betriebe aktuell Null-Umsätze erreichen, reduziert man die Steuern von 19% auf 7%. Gastronomen, die bisher 19% auf keinen Umsatz zahlen, müssen zukünftig nur noch 7% auf keinen Umsatz zahlen, kritisiert FDP-Chef Lindner diese Maßnahme. Der reduzierte Steuersatz gilt allerdings vom 1.7. 2020 bis 30.6.2021 auf alle Speisen. Es gilt als wahrscheinlich, dass die Gastronomie bis zum Juli – mindestens zum Teil – wieder öffnen darf, – wenngleich auch unter Einschränkungen.

Verlustverrechnung steuerlich

Kleine und mittlere Betriebe dürfen zu erwartende Verluste mit bereits für 2019 gezahlten Steuervorauszahlungen verrechnen. So will man die Liquidität der Unternehmer schonen.

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Von BSF

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