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Ab sofort dürfen Frankfurter Geschäfte Waren nur noch in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Wer seinen Einkaufswagen mit Klopapier oder Mehl voll packt, wird spätestens an der Kasse gestoppt. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die dem Supermarkt, der das zulässt, eine Strafe aufbrummt. So will man leere Klopapier- oder Mehlregale vermeiden.

Bußgelder bis 25.000 Euro drohen

Wer keine Maßnahmen ergreift, die das Hamstern verhindern, muss mit Bußgeldern bis 25.000 Euro rechnen. Je 20qm Verkaufsfläche darf auch nur noch ein Kunde ins Geschäft. So will man die Kundenbegegnungen in den Läden reduzieren. Geschäfte, die Einkaufswagen vorhalten, unterliegen jetzt einem Einkaufswagen-Nutzungszwang. Einkaufen nur mit Tasche ist nicht mehr erlaubt. Die Regeln gelten vorerst bis zum 19.4.2020 – eine Verlängerung gilt als wahrscheinlich.

OB Feldmann will so Verfügbarkeit erhöhen

Oberbürgermeister Feldmann will so die Verfügbarkeit der Waren in den Geschäften erhöhen. “ Fast alle Frankfurter verhalten sich vorbildlich, haben auch ältere Menschen im Blick, sind respektvoll gegenüber den Supermarkangestellten – doch immer wieder hören wir von Fällen, in denen einige wenige unsolidarisch sind, andere Kunden und teilweise sogar die Angestellten in den Geschäften beschimpfen, wenn diese haushaltsübliche Mengen durchsetzen wollen… Mit dieser Verfügung wollen wir ganz gezielt die unsägliche Praxis von Hamsterkäufen unterbinden“ äußert sich der OB.

Allgemeinverfügung Frankfurt im Wortlaut

Die Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt kann hier heruntergeladen werden: Download Allgemeinverfügung

Von BSF

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