DHL Deutsche Post PaketportoDHL Deutsche Post Paketporto

Bisher mussten Empfänger den Empfang eines Paketes über den Lieferdienst DHL (Deutsche Post) mit einer Unterschrift auf einem elektronischen Terminal quittieren.

In Zeiten des Coronavirus will DHL Ansteckungen über den Stift oder das Gerät vermeiden und quittiert zukünftig selber die Auslieferung des Pakets. Wenn der Paketbote das Paket übergeben hat, quittiert er selber die ordnungsgemäße Zustellung des Pakets – analog wie bei Einwurf-Einschreiben.

Auch Hermes will sich bei der Paketzustellung so verhalten.

So sollen nicht nur die eigenen Zusteller, sondern auch die Kunden vor dem Coronavirus geschützt werden. Wer das als Empfänger partout nicht möchte, kann sich alternativ das Paket auch an eine Packstation liefern lassen, wo es der Empfänger dann selber herausholt – oder es geht zurück an den Absender.

DHL bietet auch Abstellerlaubnis an

Bei wem es nicht um heikle Paketinhalte geht, der kann DHL auch eine Abstellerlaubnis erteilen, worin angegeben wird, wo DHL die Pakete auch unter Unterschrift abstellen kann (z.B. Garage, Treppenhaus etc.). Der Empfänger haftet dann allerdings ab Abstellung für den Verbleib des Pakets, welches theoretisch häufig jeder Vorbeilaufende mitnehmen kann. Im Handel sind auch sogenannte Paketboxen, eine Art Briefkasten für Pakete erhältlich, in die Paketboten die Pakete einwerfen können. Entnehmen kann sie dann nur der Empfänger. Wer nach „Paketsack“ oder „Paketbox“ im Internet sucht, wird schnell fündig.

Von BSF

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