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Auch an den höchsten Bundesgerichten geht die Coronakrise nicht vorbei. Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wird auch dort auf Notbetrieb umgeschaltet.

Bundesgerichtshof unter Einschränkungen

Am Bundesgerichtshof (BGH) werde ein „Dienstbetrieb unter Einschränkungen“ eingerichtet: Termine zu mündlichen Verhandlungen werden im Regelfall aufgehoben, – wenn nicht eine besondere Eilbedürftigkeit vorliege.

Bundesverfassungsgericht verlegt Entscheidungen

Im März sollte eine Urteilsverkündung zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) stattfinden, – dies wird nun auf den Mai verlegt. Der EZB war verdeckte verbotene Staatsfinanzierung vorgeworfen worden. Ob das Urteil nunmehr im Mai verkündet wird, muss abgewartet werden, da sich der Coronavirus ja weiter rasant verbreitet und kaum damit zu rechnen ist, dass der Virus im Mai bereits ausgerottet ist.

Auch Reisen und Besuche ausländischer Delegationen wurden abgesagt. Die Richter mögen auch von zuhause aus arbeiten, wurde verkündet.

Bundesverwaltungsgericht macht Päuschen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zunächst eine Pause bis 19.4.2020 angekündigt, – nur ein Notbetrieb existiert noch.Sogar die Türen wurden für Besucher geschlossen.

EUGH ist zu

Die bundesdeutschen Gerichte sind aber nicht alleine mit ihren Pausenregelungen wegen der Corona-Pandemie: Auch am Europäischen Gerichtshof sind alle Anhörungen im März und April gestrichen, – die Gebäude sind für Besucher und Mitarbeiter verschlossen. Die letzten Urteile werden wohl am heutigen Donnerstag dort verlesen.

Von BSF

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