Brunnen Endingen bei Freiburg mit TrauerkerzenBrunnen Endingen bei Freiburg mit Trauerkerzen

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bezweifelt nicht, dass der rumänische Lkw-Fahrer Catalin C. die Endingerin Carolin G. beim Joggen überfallen und ermordet hat, aber schickt das Verfahren zurück an das Landgericht in Freiburg, weil Zweifel an der Rechtsfolgen-Entscheidung bestehen. Die Frage der Sicherungsverwahrung soll neu verhandelt werden. An der besonderen Schwere der Schuld sowie der lebenslangen Haftstrafe besteht allerdings kein Zweifel.

Revision erfolgreich

Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Klaus Malek aus Freiburg hatte Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. In der damaligen Begründung des Landgerichts wurde auch Bezug genommen auf eine vermeintliche weitere Tat des Angeklagten in Kufstein, zu der es zum Urteilszeitpunkt in Freiburg aber noch gar kein Gerichtsverfahren und erst recht kein Urteil gab. Voraussichtlich wird sich nun Richter Stefan Bürgelin am Landgericht erneut mit dem Fall beschäftigen müssen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass das komplette Verfahren incl. aller Zeugenvernehmungen wiederholt wird, sondern der Schwerpunkt auf der Findung des Strafmaßes bzw. der psychischen Verfassung des Angeklagten zum Tatzeitpunkt liegen wird. Belastend dürfte das erneute Verfahren für alle Beteiligten auf jeden Fall werden – besonders für die Angehörigen des Opfers in Endingen.

Lebenslange Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Mord

Die Richterin Eva Kleine-Cosack hatte den rumänischen Lkw-Fahrer Catalin C. im Jahr 2017 am Gericht in Freiburg wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit hat sie die Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung gesetzt, was dazu führt, dass der Mörder auch nach 15 Jahren Haft besonders verwahrt werden müsse – um die Allgemeinheit vor ihm zu schützen. Der Täter hatte damals sexuelle Motive bei der Vergewaltigung bestritten. Um eben diese anschließende Sicherungsverwahrung dürfte in der Entscheidung des BGH gegangen sein.

(LG Freiburg  – Urteil vom 22. Dezember 2017 – 8/17 Ks 300 Js 17151/17)

 

 

Von BSF

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