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Im Mordfall um die Joggerin aus Endingen, Carolin G., wird sich das österreichische Gericht noch etwas gedulden müssen: Der Verteidiger des verurteilten Mörders hat für den aus Rumänien stammenden Lkw-Fahrer Catalin C.  Revision eingelegt.

Urteil damit nicht rechtskräftig

Der Freiburger Rechtsanwalt Klaus Malek hat die Einlegung des Rechtsmittels nunmehr avisiert und möchte die vom Freiburger Landgericht unterstellten Mordmerkmale noch einmal rechtlich würdigen lassen. Das Urteil (lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung) erlangt somit zunächst keine Rechtskraft.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten vormals erklärt, auf eine Revision zu verzichten, der Verteidiger hatte sich dies zunächst offen gehalten.

Bundesgerichtshof zuständig

Nunmehr ist der Bundesgerichtshof für den 40-jährigen Rumänen zuständig, der Verfahrensausgang ist offen. Möglich wäre z.B. eine Untersuchung nach Aktenlage und Bestätigung des Urteils des Amtsgerichts oder aber auch eine Rückverweisung an das Freiburger Landgericht, wo dann von einer neuen Kammer neu verhandelt werden muss.

Österreich wartet

Die österreichischen Behörden wollen mit ihrem Prozess um einen weiteren Mord, den man dem Tatverdächtigen glaubt, nachweisen zu können, bis zum Ausgang der Revision warten. Österreichische Medien hatten ausführlich über den vermeintlichen Doppelmörder, der auch in Kufstein eine Studentin umgebracht haben soll und selber Vater von Kindern ist, berichtet:

Von BSF

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