landgericht-freiburg Mörder Carolin Endingen lebenslang

Das Landgericht Freiburg hat das Urteil über den Mörder der Joggerin Carolin G. aus Endingen gesprochen: Der 40-jährige Fernfahrer aus Rumänien, der Carolin G. in den Weinbergen um Endingen herum getötet hat, wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe incl. anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt.

Lebenslänglich plus Sicherheitsverwahrung

Dem Täter, der bei einer Endinger Spedition als Lkw-Fahrer arbeitete, hat das Gericht neben der lebenslänglichen Freiheitsstrafe zusätzlich anschließende Sicherheitsverwahrung verordnet. Verurteilt wurde er für Mord und besonders schwere Vergewaltigung aus Heimtücke und niederen Beweggründen. Der Lkw-Fahrer hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, die 27-jährige Endingerin getötet zu haben.

Prozess in Kufstein kommt noch

Nach dem Prozess in Freiburg erwartet ihn jetzt noch ein Prozess in Kufstein, wo er ebenfalls eine junge Frau ermordet haben soll. Entsprechende DNA-Spuren und Bewegungsprofile hatten ihn überführt. Eine 20 Jahre Austauschstudentin aus Lyon wurde im Januar 2014 in Kufstein ermordet, weswegen der Rumäne sich in einem Prozess in Österreich wird ebenfalls verantworten müssen. Gegenüber einem psychiatrischen Gutachter habe der Mörder von Carolin auch den Mord in Österreich eingeräumt. Da der Prozess in Kufstein noch aussteht, wurde die Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt ausgesprochen. Wird der Mörder auch in Österreich des Mordes für schuldig gesprochen, wird die unter Vorbehalt ausgesprochene Sicherheitsverwahrung wirksam.

Die Auslieferung des Mörders an die österreichische Justiz ist bereits beantragt, das OLG Karlsruhe muss noch darüber befinden, ob und wann ausgeliefert wird.

Noch nicht rechtskräftig

Per Stand 22.12.2017 ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da gegen das Urteil noch bis nach Weihnachten Rechtsmittel eingelegt werden können. Die österreichische Staatsanwaltschaft hat zwischenzeitlich auch geäußert, dass für einen Prozess in Österreich die Rechtskräftigkeit des deutschen Urteils Voraussetzung sei. Ob der Verteidiger Rechtsmittel einlegt, war kurz nach Urteilsverkündung in Freiburg noch nicht klar. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, was Richter und Staatsanwaltschaft anderes beurteilten.

 

Von BSF

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