Reisen mit Ersatzpassagier können teuer werden - auch zum BodenseeReisen mit Ersatzpassagier können teuer werden - auch zum Bodensee

Der BGH hat entschieden, dass die bisherige Praxis einiger Pauschalreise- oder Fluganbieter für Umbuchungen der Reise/des Flugs auf andere Personen eine große „Gebühr“ zu verlangen, rechtens ist. Diese dürfen das auch weiterhin verlangen. (siehe Urteil BGH Az X ZR 107/15 und auch X ZR 141/15). In den vor dem BGH letztinstanzlich verhandelten Fällen wurde 85% bzw. 90% vom Reisepreis als Gebühr verlangt, was der BGH als rechtmässig einstufte.

Das es in solchen Fällen für den Reisenden wirtschaftlich u.U. unsinnig sein kann, eine Ersatzperson für die Reise zu benennen, sei nicht das Problem der Reiseveranstalter oder Fluggesellschaften.

Nach dem BGH Urteil können auf Reisende, die eine Ersatzperson benennen, sogar Kosten in Höhe des Mehrfachen des ursprünglichen Reisepreises zukommen. Auch dann, wenn ihnen gem. BGB ein sogenanntes „Eintrittsrecht“ in die Reise zusteht. Dieses darf sich der Veranstalter aber (z.B. in Form von Umbuchungskosten) bezahlen lassen.

Im Zweifel wird es also in vielen Fällen u.U. preiswerter sein, die ursprüngliche Reise einfach nicht anzutreten und für die „Ersatzperson“ eine neue Reise zu buchen.

Von BSF

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