(Stand: 19.07.2026)
Wer online Kleidung bestellt, zu Hause anprobiert und zurückschickt, kennt das Prinzip – aber kaum jemand denkt darüber nach, was mit der retournierten Ware am Ende passiert. Ein Teil davon wurde bislang schlicht vernichtet, obwohl die Stücke nie getragen wurden. Damit ist ab heute für große Unternehmen in der EU Schluss.
Was sich ändert
Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen in der Europäischen Union unverkaufte oder zurückgeschickte Kleidungsstücke und Schuhe nicht mehr zerstören. Grundlage ist die EU-Ökodesignverordnung (ESPR), die bereits seit Sommer 2024 gilt und nun um dieses konkrete Vernichtungsverbot ergänzt wird. Statt im Schredder oder in der Müllverbrennung sollen die Produkte künftig wiederverwendet, gespendet oder recycelt werden. Für mittelgroße Unternehmen gibt es noch Zeit: Für sie greift die Regel erst ab 2030.
Wie groß ist das Problem wirklich?
Die Zahlen dahinter sind beachtlich. Die Europäische Umweltagentur geht davon aus, dass europaweit zwischen vier und neun Prozent aller neu produzierten Textilien vernichtet werden, ohne je getragen worden zu sein. Allein in Deutschland wurden 2021 etwa 17 Millionen retournierte Kleidungsstücke entsorgt. Auf EU-Ebene sollen jährlich bis zu 600.000 Tonnen ungetragener Textilien im Müll landen. Das bindet nicht nur Ressourcen wie Wasser, Baumwolle und Energie aus der Produktion, sondern belastet zusätzlich Umwelt und Klima durch die Entsorgung selbst.
Der Hintergrund: Mehr als nur ein Kleidungsgesetz
Das Verbot ist Teil einer größeren EU-Strategie, die Produkte generell langlebiger, reparierbarer und wiederverwendbarer machen soll – mit dem Ziel, den ökologischen Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu senken. Kleidung und Schuhe sind dabei nur der erste konkrete Anwendungsfall der neuen Ökodesignregeln.
Kritik: Zu viele Schlupflöcher?
Ganz so einfach, wie es klingt, ist die neue Regel allerdings nicht. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn eine Weiterverwendung aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist oder technisch keinen Sinn ergibt. Umweltverbände sehen genau darin ein Einfallstor.
Michael Cieslik von Zero Waste Germany äußert sich skeptisch: Retournierte Ware zu prüfen, zu sortieren und wieder verkaufsfähig zu machen, sei aufwendig und teuer – deshalb dürfte auch künftig ein Teil der Ware eher aussortiert als tatsächlich weiterverwendet werden. Zudem sei fraglich, ob sich unverkaufte Kleidung überhaupt sinnvoll spenden lässt, da karitative Organisationen meist keine Mode brauchen, sondern eher praktische Gebrauchskleidung. Sein Anliegen: Die Verantwortung solle nicht einfach von den Unternehmen auf gemeinnützige Vereine abgewälzt werden, die am Ende auf unverkäuflichen Alttextilien und den entsprechenden Entsorgungskosten sitzen bleiben.
Auch Viola Wohlgemuth von der Deutschen Umwelthilfe warnt, dass zu großzügige Ausnahmeregelungen die Verordnung aushöhlen könnten. Hinzu kommt ein praktisches Problem: Es ist bislang unklar, welche Behörde für die Kontrolle zuständig ist – und es fehlt ein Bußgeldkatalog, mit dem Verstöße überhaupt geahndet werden könnten.
Auch aus der Industrie kommt Gegenwind: Verbände wie Südwesttextil und der Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie bemängeln, dass belastbare Daten und realistische Kosten-Nutzen-Analysen fehlen, und fordern, stärker in die Ausgestaltung der Regeln eingebunden zu werden.
Fazit
Die neue EU-Regel setzt ein wichtiges Signal gegen die Wegwerfmentalität in der Modeindustrie. Ob sie in der Praxis tatsächlich weniger Textilmüll bedeutet, hängt aber stark davon ab, wie die Ausnahmen gehandhabt werden und ob es gelingt, eine funktionierende Kontrolle mit echten Konsequenzen aufzubauen. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob Unternehmen die Vorgaben ernst nehmen – oder Wege finden, sie zu umgehen.
Symbolbild:KI

