wer in Freiburgs Innenstadt ein Ladengeschäft mit ebenerdigem Zugang betreibt, muss immer auch Vorsorge gegen eindringende Mäuse und Ratten betreiben.
Einem Kiosk in Freiburgs Altstadt gelingt das offensichtlich nicht in optimaler Weise. Hier wurden die Lebensmittelkontrolleure bereits zum zweiten Mal fündig:
| Im Verkaufsraum und im Lager wurde auf den Regalflächen, auf denen Lebensmittel gelagert wurden, Schadnagerkot vorgefunden. Zudem wurde auf mehreren Lebensmittelumverpackungen sowie auf Fertigverpackungen Schadnagerkot und -urin festgestellt. Im Verkaufsraum, der von den Kunden in Selbstbedienung genutzt wird und auch im Lager wurden zahlreiche Lebensmittelverpackungen vorgefunden, die deutliche Fraßspuren durch Schadnager aufwiesen z.B. Kekse, Schokoladenwaffeln, schwarze Sonnenblumenkerne, Kichererbsen, Kartoffelchips etc. Bei den selbst abgepackten Lebensmittelfertigverpackungen, die mit Pistazien und anderen Nüssen befüllt waren, wurde ein Mottenbefall innerhalb und außerhalb der Verpackungen festgestellt. | |
| Rechtsgrundlage | |
|---|---|
| Art. 14 Abs. 1, Abs. 2b, Abs. 5 VO (EG) Nr. 178/2002 | |
| Hinweise zur Mängelbeseitigung und Bemerkungen | |
| Die Abgabe von Lebensmitteln wurde vorläufig untersagt. Bei der zweiten Nachkontrolle am 30.04.2026 waren die Mängel beseitigt, so dass der Verkauf von Lebensmitteln wieder zugelassen wurde. |
Die Lebensmittelkontrolleure in Freiburg veröffentlichten diese Meldung nach Ablauf der Widerspruchsfrist im Juli 2026.
Symbolbild: KI

