Auf dem gestrigen Koalitionsgipfel hat man sich geeinigt, dass man mit folgenden Maßnahmen gegen eine im internationalen Vergleich zu hohe Krankenquote in Deutschland vorgehen will:
- Zukünftig wird gesetzlich eine ärztliche Krankschreibung ab dem ersten Tag erforderlich sein, wenn man das in einem Arbeitsverhältnis geltend machen möchte. Bislang war dies erst ab dem dritten Tag erforderlich.
- Telefonische Krankschreibungen sollen zukünftig nicht mehr möglich sein
Die Teilnehmer des Koalitionsgipfels wiesen allerdings auch darauf hin, dass dies die Änderung der gesetzlichen Grundlage sei. Einzelvertraglich, per Betriebsvereinbarung oder per Tarifvertrag seien davon Abweichungen möglich.
Bis zum Jahresende will man die Änderung durch das Gesetzgebungsverfahren bringen, damit es spätestens vom 1.1.2027 an gelte.
Symbolbild: KI

