Auf dem gestrigen Koalitionsgipfel (1.7.2026) hat sich die Bundesregierung auch auf die Fortführung des bisherigen Minijob-Modells geeinigt.
Mehr als 6,8 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in Minijob-Verhältnissen, vor allen Dingen in Gastronomie und Einzelhandel.
Die Bundesregierung will diese Möglichkeit weiterhin erhalten, hat aber eine (geringfügig) höhere Besteuerung beschlossen. Statt bisher mit 2% sollen Minijobverhältnisse zukünftig mit pauschal 5% besteuert werden. Man plane eine Umsetzung bis zum Jahreswechsel 2026/2027.
Damit sind die Vorschläge der Rentenkommission, Minijobverhältnisse mit allen Vorteilen bei Steuern und Sozialabgaben gänzlich wegfallen zu lassen – außer für Schüler und Studenten – vom Tisch.
Bundeskanzler Merz machte allerdings darauf aufmerksam, dass man sich im Herbst noch einmal anschauen müsse, wie man das rentenrechtlich behandle.
Doch die gute Nachricht für Gastronomen und Einzelhändler ist erst einmal: Minijob-Beschäftigungsverhältnisse bleiben erst einmal b.a.w. bestehen.
