Entlastungen und Verschärfungen kommen
Stand: 02.07.2026
Die schwarz-rote Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich im Koalitionsausschuss auf ein umfangreiches Reformpaket verständigt. Insgesamt 34 Punkte sollen Deutschland modernisieren, die Wirtschaft ankurbeln und den Sozialstaat langfristig absichern. Wir fassen die wichtigsten Beschlüsse für euch zusammen.
Steuern: Kleine und mittlere Einkommen sollen entlastet werden
Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres will die Koalition Millionen Steuerzahler spürbar entlasten. Vorgesehen sind unter anderem eine Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags, eine Erhöhung des Kindergeldes, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag sowie eine Abflachung der Steuerprogression.
Das Gesamtvolumen der Entlastung liegt bei rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro könnte künftig bis zu 600 Euro im Jahr mehr in der Tasche haben.
Finanziert werden soll das Paket unter anderem über eine Verschärfung der sogenannten Reichensteuer. Der Satz von 45 Prozent soll bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro gelten, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent betragen. Eine Anhebung der Erbschafts- oder Vermögensteuer ist dagegen nicht geplant.
Weitere steuerliche Änderungen:
- Der Handwerkerbonus wird gekürzt: Statt bisher 20 Prozent sollen künftig nur noch 15 Prozent der Handwerkerleistungen absetzbar sein – maximal 900 statt bisher 1.200 Euro jährlich.
- Der Pauschalsteuersatz bei Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen – Minijob-Verhältnisse sollen auch weiterhin möglich sein
- Der Bund sichert zu, Einnahmeausfälle von Ländern und Kommunen auszugleichen. Da eine solche Reform der Zustimmung des Bundesrats bedarf, ist dieser Punkt politisch besonders heikel.
Rente: Empfehlungen der Alterssicherungskommission sollen umgesetzt werden
Die Koalition will die Vorschläge der Alterssicherungskommission in ein Gesetzespaket überführen, das noch bis Ende 2026 vom Bundestag verabschiedet werden soll.
Offen bleibt vorerst, wie Minijobs künftig bei der Rentenversicherung behandelt werden. Bislang sind Minijobber von Rentenbeiträgen befreit. Die Alterssicherungskommission hatte vorgeschlagen, diese Ausnahme abzuschaffen und Beiträge ohne Opt-out-Möglichkeit einzuführen – ausgenommen sollen nur noch Schülerinnen und Schüler bleiben. Eine Entscheidung dazu soll laut Bundeskanzler Merz erst im Laufe des Herbstes fallen.
Arbeitsmarkt: Strengere Regeln bei Krankschreibungen, mehr Flexibilität bei Befristungen
Auch beim Arbeitsmarkt gibt es zahlreiche Änderungen:
- Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Wer sich krankmeldet, muss künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Für falsch ausgestellte Atteste drohen höhere Strafen.
- Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen wird ausgeweitet: Statt bisher üblicher Fristen soll sie künftig bis zu 48 Monate mit bis zu sechs Verlängerungen möglich sein – eine Verdopplung gegenüber der aktuellen Regelung. Sie gilt für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2030 beginnen.
- Für Hochverdiener wird eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindung erleichtert. Wer schnell eine neue Stelle antritt, soll dabei steuerlich begünstigt werden.
- Sonn- und Feiertagszuschläge werden steuerlich stärker begünstigt, tariflich geregelte steuerfreie Zuschläge sollen vollständig beitragsfrei werden.
- Ein neues Programm namens „zweite Chance“ soll die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- oder Ausbildungsabschluss deutlich senken.
Wachstum und Gerechtigkeit: Zukunftsbranchen im Fokus
Gezielt gefördert werden sollen Schlüsselbranchen wie die Automobilindustrie, die Chemie- und Pharmaindustrie, Clean Tech, die Kreislaufwirtschaft, der Maschinenbau sowie Batteriezellen-, Halbleiter- und KI-Produktion.
Beim Thema Sozialleistungsmissbrauch wollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium noch im Juli einen Aktionsplan vorlegen. Kernpunkt ist ein umfassenderer Datenaustausch zwischen den Behörden. Wer per Haftbefehl gesucht wird oder sich unrechtmäßig in Deutschland aufhält, soll künftig keine Leistungen mehr erhalten.
Auch beim Datenschutz will die Koalition Spielräume der DSGVO stärker ausschöpfen und sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Datenverarbeitungen – etwa Kundenlisten von Handwerksbetrieben – von der Verordnung ausgenommen werden. Das soll auch für nicht-kommerzielle Tätigkeiten, etwa in Vereinen, gelten.
Bürokratieabbau: Weniger Berichts- und Dokumentationspflichten
Ein zentrales Anliegen der Koalition ist der Abbau von Bürokratie:
- Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen sollen pauschal entfallen. Sie bleiben nur bestehen, wenn ein Ministerium ihre Notwendigkeit ausdrücklich begründet.
- Dokumentationspflichten werden überprüft mit dem Ziel, binnen eines Jahres jede vierte Pflicht abzuschaffen – ausgenommen sind Vorgaben, die aus EU-Recht oder dem Verfassungsrecht folgen.
- Die Steuererklärung soll einfacher werden. Geplant ist zunächst eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung. Zudem müssen Finanzämter Unternehmen künftig innerhalb von maximal vier Wochen eine Steuernummer zuteilen.
Fazit
Mit dem 34-Punkte-Paket setzt die Koalition auf eine Mischung aus steuerlicher Entlastung, Arbeitsmarktflexibilisierung und Bürokratieabbau – finanziert unter anderem über höhere Steuern für Spitzenverdiener. Wie viele der Vorhaben tatsächlich zeitnah umgesetzt werden, hängt auch von der Zustimmung des Bundesrats ab, insbesondere bei den steuerlichen Änderungen. Wir bleiben für euch dran und berichten, sobald die einzelnen Gesetzesvorhaben konkreter werden.
