Der Staat fördert E-Autos kräftig
Ab dem 19. Mai 2026 ist es offiziell möglich: Das Online-Antragsportal des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist gestartet – Käufer können ihre E-Auto-Prämie jetzt beantragen. Wer bereits seit Januar ein E-Auto zugelassen hat, geht dabei nicht leer aus: Die Förderung kann rückwirkend für Fahrzeuge beantragt werden, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden.
Wer wird gefördert?
Die Prämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben – bei Familien mit zwei oder mehr Kindern liegt sie damit bei maximal 90.000 Euro.
Auch eheähnliche Gemeinschaften sowie Rentner ohne Steuererklärung können die Förderung beantragen. In diesen Fällen wird das gemeinsame Einkommen oder eine Rentenbezugsbescheinigung als Nachweis herangezogen.
Welche Fahrzeuge sind förderfähig?
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden. Das Leasing von Elektroautos ist ebenfalls förderfähig, sofern das Neufahrzeug auf den Antragsteller zugelassen wird und eine Mindesthaltedauer von drei Jahren eingehalten wird.
Für Plug-in-Hybride und Range-Extender gelten zusätzliche Bedingungen: Neuzulassungen vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 müssen entweder einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 g/km haben oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km besitzen.
Wichtig: Gebrauchtwagen sind kein Bestandteil der ersten Förderphase.
Wie hoch ist die Prämie?
Die Förderung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:
Basisprämie
3.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge, 1.500 Euro für Plug-in-Hybride.
Einkommensabhängige Zusatzförderung
Bis 45.000 Euro Jahreseinkommen gibt es bis zu 5.000 Euro Förderung – damit liegt die Gesamtförderung je nach individueller Situation zwischen 1.500 und 6.000 Euro.
Kinderbonus
Familien werden zusätzlich gefördert: Für die ersten beiden Kinder im Haushalt steigt der Zuschuss um jeweils 500 Euro auf insgesamt maximal 4.000 Euro.
So wird der Antrag gestellt – Schritt für Schritt
Die Antragstellung läuft ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland unter foerderzentrale.gov.de.
Für die Beantragung ist ein BundID-Konto erforderlich – entweder mit der Option „Online-Ausweis“ (Vertrauensniveau „hoch“) oder mit einem „ELSTER-Zertifikat“ (Vertrauensniveau „substantiell“). Wichtig: Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
– Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
– Fahrzeugschein (Nachweis der Kfz-Zulassung auf die Antragstellerin bzw. den Antragsteller)
– Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide (dürfen maximal drei Jahre alt sein)
Wichtige Fristen:
Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Fahrzeugzulassung gestellt werden. Außerdem gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten nach Erstzulassung – das Fahrzeug darf in dieser Zeit nicht weiterverkauft oder dauerhaft übertragen werden.
Auszahlung:
Die Prämie wird beim Kauf nicht vom Fahrzeugpreis abgezogen, sondern nach erfolgreicher Prüfung von der zuständigen Behörde ausgezahlt. Und: Die Prämie gilt nicht als Einkommen und muss nicht versteuert werden – es handelt sich um einen steuerfreien Investitionszuschuss.
Wie lange läuft das Programm?
Insgesamt stehen 3 Milliarden Euro für rund 800.000 Fahrzeuge bereit. Die Förderung ist bis 2029 geplant und wird aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert – sie endet jedoch, sobald die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind. Eine frühzeitige Antragstellung lohnt sich daher.
Fazit: Die neue E-Auto-Prämie ist gezielt auf Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen ausgerichtet. Wer bereits 2026 ein Elektroauto gekauft oder geleast hat, sollte jetzt nicht warten – das Portal HTTPS://Foerderzentrale.gov.de ist geöffnet, die Mittel begrenzt. Die Antragsfreischaltung soll im Laufe des 19.Mai 2026 erfolgen.
