Erster Termin offenbarte so einiges
Der Spanner-Skandal an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg beschäftigt jetzt auch die Arbeitsgerichte: Die ehemalige Personalleiterin der Uni, Frau Seelhorst, hat Klage gegen ihren früheren Arbeitgeber eingereicht – nachdem ihr fristlos gekündigt worden war. Die erste Güteverhandlung, bei der es um eine vor der Kündigung erfolgte Abmahnung ging, fand bereits vor dem Arbeitsgericht Freiburg statt.
Großes öffentliches Interesse am Verfahren
Rund 120 Personen füllten den Sitzungssaal am Montag bis auf den letzten Platz – ein deutliches Zeichen dafür, wie viel Aufmerksamkeit der Fall in der Öffentlichkeit genießt. Schon seit Bekanntwerden des Spanner-Skandals an der Universität Freiburg ist das Interesse groß: Ein Uni-Mitarbeiter soll heimlich Frauen gefilmt haben – ein Vorfall, der weitreichende Fragen über den internen Umgang mit solchen Verdachtsfällen aufgeworfen hat. Eine Verurteilung in erster Instanz des Ex-Mitarbeiters hat inzwischen stattgefunden.
Gut drei Wochen nach ihrer fristlosen Kündigung stand Seelhorst nun erstmals vor dem Arbeitsgericht ihrem Ex-Arbeitgeber gegenüber. Das Ergebnis nach rund einer Stunde Verhandlung: Die Fronten sind verhärtet, eine schnelle Einigung nicht in Sicht.
Vorwurf der Uni: Datenschutzverstöße durch Weitergabe vertraulicher Mails
Die Universität Freiburg hält an ihrer Abmahnung und Kündigung fest. Das Rektorat wirft der ehemaligen Personalleiterin vor, vertrauliche interne E-Mails und sensible Daten an Dritte weitergegeben und damit gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen zu haben. Dieser Vorwurf ist aus Sicht der Uni schwerwiegend genug, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
Seelhorst selbst widerspricht dieser Darstellung vehement. Sie habe die Unterlagen keineswegs leichtfertig oder unbefugt weitergegeben – sondern ausschließlich zu ihrer eigenen Verteidigung. Ihr Ziel sei es gewesen, zu belegen, dass sie das Rektorat – entgegen dessen Darstellung – sehr wohl frühzeitig über den Verdacht gegen den betreffenden Uni-Mitarbeiter informiert hatte.
Verteidigerin: „Das ist belegbar – eine weitere Mitarbeiterin wird bezeugen“
Lena Kühnbach, Rechtsanwältin der Ex-Personalleiterin, machte im Anschluss an die Verhandlung deutlich, wie ernst sie die Situation ihrer Mandantin nimmt. Der Vorwurf der Uni, Seelhorst habe das gesamte Rektorat nicht ausreichend über die Vorfälle informiert, sei nicht nur falsch – er sei auch dokumentarisch widerlegbar. Schon im März/April 2024 habe sich der Verdacht gegen den Ex-Mitarbeiter erhärtet. Die Gegenseite versuchte, den Eindruck zu erwecken, sie sei nicht rechtzeitig informiert worden.
„Es ist belegbar, dass das nicht zutrifft. Eine weitere Mitarbeiterin wird das bezeugen“, so Kühnbach gegenüber der Presse. Ihre Mandantin habe unter anderem deshalb den Klageweg gewählt, weil sie die öffentlich gewordenen rufschädigenden Äußerungen nicht kommentarlos hinnehmen könne. „Das ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf, der meine Mandantin schwer trifft“, betonte die Anwältin.
Die Rechtsanwältin der Universität äußerte sich nach der Verhandlung dagegen nicht öffentlich.
Nächste Güteverhandlung am 28. Mai
Das Verfahren geht weiter: Die nächste Güteverhandlung ist für den 28. Mai angesetzt. Dann soll es vor allem um einen zentralen Punkt gehen, der aus Sicht der Klägerseite bislang noch offengeblieben ist: Seelhorst will endlich erfahren, aus welchen konkreten Gründen ihr gekündigt wurde – denn eine detaillierte schriftliche Begründung habe sie bis heute nicht erhalten. Für ihre Anwältin Kühnbach ist das „ein Unding“.
Hintergrund: Der Spanner-Skandal an der Uni Freiburg
Ausgangspunkt des gesamten Verfahrens ist der sogenannte Spanner-Skandal: Ein Mitarbeiter der Universität Freiburg soll heimlich Frauen gefilmt haben. Der Fall wurde bekannt und löste sowohl innerhalb der Uni als auch in der Öffentlichkeit erhebliche Empörung aus. Seitdem steht vor allem die Frage im Raum, wer innerhalb der Universitätsleitung wann von dem Verdacht wusste – und ob rechtzeitig gehandelt wurde.
Genau diese Frage ist es, die nun auch das Arbeitsgericht beschäftigt. Seelhorst sieht sich als diejenige, die frühzeitig gewarnt hat – und jetzt dafür büßen soll.
Freiburg-Nachrichten berichtet weiter über den Fortgang des Verfahrens.
