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In den Betrieben der Caritas und vielen Krankenhäusern wird nach AVR-Verträgen bezahlt, hier dürfen sich die Beschäftigten nach einer Einigung gestern über zukünftige Gehaltserhöhungen freuen. Die arbeitsrechtliche Kommission der Caritas kam zu einem Ergebnis, welches vergleichbar mit den Tarifrunden im öffentlichen Dienst ist. Die Tarifeinigung greift größtenteils erst ab dem nächsten Jahr:

Gehälter steigen – aber erst ab 1.3.2024

Vereinbart wurden in den AVR-Gesprächen Gehaltssteigerungen für rund 650.000 Beschäftigte (z.B. Pflege und Verwaltung) und zwar wie folgt:

  • Die Gehälter steigen ab 1.März 2024 zunächst um 200 Euro pauschal
  • Zusätzlich werden die Gehälter um weitere 5,5% auf diesen Wert erhöht
  • Als Minimum für die Gesamterhöhung wurde 340 Euro monatlich vereinbart
  • Dynamische Zulagen sowie weitere Zahlungen wie z.B. Urlaubsgeld werden ab 1.März 2024 um 11,5% erhöht
  • Ausbildungsvergütungen steigen ab 1.3.2024 um monatlich 150 Euro
  • Für Auszubildende wird die ohnehin schon früher beschlossene Inflationsausgleichsprämie (2×500 Euro) dadurch erhöht, dass sie von Oktober 2023 bis Februar 2024 jeweils 100 Euro mehr erhalten.

Gehaltserhöhung auch für Ärzte

Auch für Ärzte (und natürlich Ärztinnen) gibt es mehr Geld. Die rund 30.000 ärztlich Beschäftigten in den zur Caritas gehörenden Kliniken erhalten ab August 2023 4,8% mehr Gehalt und zusätzlich ab April 2024 noch einmal weitere 4% Gehaltserhöhung. Auch die Stundenentgelte für den Bereitschaftsdienst und der Zuschlag für Einsätze im Rettungsdienst steigen ab Juli 2023 um 4,8% sowie ab April 2024 um weitere 4%.

Schon früher beschlossene Inflationsausgleichsprämie bleibt

Die schon früher beschlossene Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3.000 Euro durch Zahlungen in 2023 und 2024 bleibt unabhängig davon bestehen. Diese wurde bereits im Dezember 2022 beschlossen.

Formale Umsetzung in den Regionen schließt sich an

Die Beschlüsse der Bundeskommission vom 15.6.2023 müssen nunmehr noch formal in den einzelnen Regionen umgesetzt werden, das geschieht in Regionalkommissionen und ist wie folgt vorgesehen:

  • Baden-Württemberg: 29.6.2023
  • Bayern: 6.7.2023
  • NRW: 28.6.2023
  • Mitte: 13.7.2023
  • Nord: 6.7.2023
  • Ost: 29.6.2023

Spannung bei den Artemed Kliniken in Freiburg

Mit Interesse verfolgen auch die Mitarbeiter in Pflege und Ärzteschaft bei den Artemed Kliniken in Freiburg das Ergebnis. Nach der Übernahme des St.Josefskrankenhauses und der Loretto-Klinik durch Artemed hatte man die AVR-Verträge nur für Altverträge gelten lassen und neue Mitarbeiter nicht mehr mit AVR-Verträgen ausgestattet. Die dadurch auftretenden Gehaltsunterschiede in der Mitarbeiterschaft führten in der Vergangenheit zu Unmut über das Empfinden einer Zweiklassengesellschaft und Ungleichbezahlung. Zahlreiche Ärzte des St.Josefskrankenhauses hatten in einer „erweiterten Mittagspause“ vor kurzem vor dem Klinikeingang auf die Zustände aufmerksam gemacht. Neue Mitarbeiter erhielten z.B.

  • kein Weihnachtsgeld
  • keine Urlaubsgeld-Sonderzahlungen
  • keine zusätzliche Altersversorgung
  • keine automatischen Gehaltsanpassungen nach AVR

Von BSF

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