Zoll SymbolbildSymbolbild Zoll

Auf der Autobahn A8 bei Stuttgart kontrollierten Zollbeamte am 11.Oktober 2022 einen Sprinter mit österreichischem Kennzeichen. Der Fahrer gab an, aus Frankreich zu kommen und nach Österreich fahren zu wollen. Für einen „Bekannten“ würde er überdies eine ihm unbekannte Ladung von Stuttgart nach München transportieren.

Bei einer Kontrolle stellten die Beamten nicht nur fest, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss stand, sondern in den Kartons mit asiatischer Beschriftung im Laderaum auch 48.100 E-Zigaretten waren, die allesamt nicht der Versteuerung unterzogen worden waren. Die Einweg-E-Zigaretten waren zwar mit deutscher Beschriftung verpackt, aber wiesen kein notwendiges deutsches Steuerzeichen auf.

Unversteuerte Markenfälschung

Dem ersten Eindruck nach handelt es sich bei den E-Zigaretten mit rund 100.000 ml Liquid um Markenfälschungen zweier unterschiedlicher Marken in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung wurde ebenso eingeleitet wie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. Der Steuerschaden wurde auf rund 15.000 Euro geschätzt.

Tabaksteuer auch auf E-Zigaretten

Seit dem 1.7.22 müssen in Deutschland auch nikotinhaltige Tabak-Substitute wie Liquids der Tabaksteuer unterzogen werden. Unabhängig vom Nikotingehalt unterliegen damit Produkte, die für eine Verwendung in E-Zigaretten vorgesehen sind, der Tabaksteuer.

Symbolfoto: (c) Zoll

Von BSF

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