UrteilUrteil

Der Bundesgerichtshof BGH hat in einer neuen Entscheidung zugunsten einer Frau entschieden, die ihrem Mann eine Überdosis Insulin gespritzt hatte, wonach der Mann verstarb.

Der Mann war schwer krank und bat nach der Einnahme von Tabletten seine Frau darum, ihm eine Überdosis Insulin zu spritzen, was diese tat.

Der BGH urteilte, dass die ehemalige Krankenschwester mit der Insulingabe nur sicherstellte, dass der Tod auch eintritt, was der bettlägerige und schwer kranke Mann auch selber wollte. Dieser hätte zu jederzeit das Geschehen beherrscht. Er hätte auch den Notruf wählen können oder die Frau darum bitten können, dies zu tun. Habe er aber nicht. Daher sei die Frau frei zu sprechen.

Straflose Beihilfe zum Suizid

Der BGH bewertete die Aktivitäten der Frau als straflose Beihilfe zum Suizid. Die Frau war zuvor vom Landgericht Stendal im Jahr 2020 zu einer Haftstrafe von einem Jahr (zur Bewährung) verurteilt worden – wegen Tötung auf Verlangen. Der BGH hob dies Urteil nunmehr auf.

Gestorben an Unterzuckerung

Der Mann hatte gebeten, alles im Haus vorhandenes Insulin zu spritzen, was in der Folge zu einer Unterzuckerung führte, die tödlich endete. Zuvor hatte er schon einen Mix aus vorrätigen Medikamenten eingenommen, die früher oder später auch zu seinem Tod geführt hätten. (Az. 6 StR 68/21)

Von BSF

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