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Der Platz der Alten Synagoge macht der Stadt Freiburg im Moment wenig Freude: Kaum ein Wochenende, an dem nicht ein Körperverletzungsdelikt, ein Raub oder eine Sexualstraftat dort stattfindet und nach Wochenend-Nächten findet sich dort immer jede Menge Müll auf dem Boden.

Die Stadt Freiburg hatte ein Glasverbot für den Platz verhängt, um damit vermutlich auch das Werfen von Glasflaschen und das Liegenlassen zu unterbinden. Aus der im Gemeinderat auch vertretenen Jupi-Fraktion wurde dagegen geklagt, bzw. einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung eingereicht. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat nunmehr das Glasverbot gekippt.

Das Gericht sah keine unmittelbare Gefahr, auch sei nicht feststellbar, dass vermehrt Flaschen als Wurfgeschosse gebraucht werden würden. Bemerkenswerterweise argumentierte das Verwaltungsgericht auch, dass an den letzten Wochenenden (an denen das Glasverbot herrschte) es ruhiger gewesen sei, deswegen bräuchte man kein Glasverbot.

Die Argumentation erinnert an die Argumentation der Corona-Maskengegner, die argumentieren, dass mit Maske sich das Virus nicht so ausgebreitet habe, weswegen man keine Masken mehr bräuchte.

Die Stadt Freiburg kann gegen den Beschluss innerhalb zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Mannheim einlegen.

Ab heute, Freitag, 23.7.2021 darf man ansonsten auf dem Platz der alten Synagoge wieder aus der Glasflasche trinken. Das Werfen von Glasflaschen auf andere Personen, wie z.B. Polizisten, bleibt auch weiterhin verboten.

Von BSF

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