CSD Freiburg 2018: Der eine oder andere Wagenbegleiter löschte seinen Durst aus kleinen braunen FlaschenCSD Freiburg 2018: Der eine oder andere Wagenbegleiter löschte seinen Durst aus kleinen braunen Flaschen

In der Stadt, in der der Bürgermeister sich am vergangenen Wochenende freute, mit Ringelsöckchen in Regenbogenfarben ca. 5.000 Menschen (!) auf dem Stühlinger Kirchplatz als Teilnehmer einer CSD-Veranstaltung begrüßen zu dürfen, beträgt die 7-Tage-Inzidenz nach 4 festgestellten Neuinfektionen nunmehr 20,8.

In den letzten 7 Tagen kam es allein im Stadtkreis Freiburg zu 48 Neufeststellungen von Corona-Infektionen.

Zweite Inzidenzstufe seit gestern (19.7.2021)

Seit gestern greift damit bereits die zweite Inzidenzstufe in Freiburg, was bedeutet:

  • Statt 25 Personen dürfen sich nur noch Angehörige aus vier Haushalten treffen, maximal jedoch 15 Personen
  • An privaten Veranstaltungen dürfen statt maximal 300 nur noch maximal 200 Personen teilnehmen. Werden Feste in geschlossenen Räumen gefeiert, müssen alle Teilnehmer einen 3-G-Nachweis haben (getestet, genesen oder geimpft)
  • Öffentliche Feste wie Stadtfeste, Flohmärkte, Theateraufführungen sind im Freien nur noch mit maximal 750 Teilnehmern erlaubt – in geschlossenen Räumen maximal 250 Personen (oder 20% der Kapazität, wenn alle Abstand einhalten, alternativ 60% der Kapazität, wenn alle einen 3G-Nachweis haben. Bei Veranstaltungen in Räumen müssen alle Personen eine Maske tragen. Dies gilt bei Veranstaltungen im Freien auch, wenn mehr als 200 Personen zusammen kommen.
  • In der Gastronomie greift ein Rauchverbot in geschlossenen Räumen. Dies trifft auch auf Shisha-Bars zu
  • Messeveranstalter dürfen nur noch eine Person je 7qm einlassen (bei 3G-Nachweis: je 3qm)
  • Diskotheken bleiben geschlossen
  • Bei Sportveranstaltungen im Freien sind maximal 750 Personen zugelassen, in geschlossenen Räumen maximal 250 Personen. Alternativ 20% der Kapazität, wenn erforderlicher Abstand eingehalten wird oder 60% der Kapazität, wenn alle einen 3G-Nachweis haben.

Ob die obigen Regeln in Freiburg auch für Ringelsockenträger und Regenbogen-Fähnchen-Schwenker gelten, bzw. durchgesetzt werden, ist noch unklar.

Von BSF

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