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Organisatoren von Kaffeefahrten hatten in der Vergangenheit vor allen Dingen Senioren oft in abgelegene drittklassige Gaststätten kutschiert, um ihnen dort im Rahmen einer Verkaufsveranstaltung Rheumadecken oder Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen, die meist eines waren: hoffnungslos überteuert. Gelockt wurde im Vorfeld damit, dass man einen großen Gewinn erhalten werden. Im Kleingedruckten stand dann häufig, dass man lediglich bei einer Verlosung eines großen Gewinns teilnehme.

Der Bundestag möchte die Abzocke unter Rentnern etwas erschweren und hat bestimmte Dinge auf solchen Kaffeefahrten nunmehr verboten.

Zukünftig ist es auf solchen Fahrten verboten, Bausparverträge, Versicherungen, Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen. Wer gegen die neuen Bestimmungen verstößt, muss sich damit anfreunden, mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro (bisher: 1000 Euro) belastet zu werden.

Teilnehmer an solchen Fahrten müssen zukünftig auch besser über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Von BSF

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